11.04.2007
Am 20. Dezember 2006 wurde von der UNO-Generalversammlung das Internationale Übereinkommen gegen das Verschwindenlassen von Personen angenommen. Das Übereinkommen verbietet geheime Inhaftierungen und verpflichtet die Staaten, im Strafgesetz einen Straftatbestand für das Verbrechen des Verschwindenlassens zu schaffen. Ausserdem sollen die Staaten offizielle Verzeichnisse über alle Häftlinge führen, diesen den Kontakt zu ihren Familien und Strafverteidigern gewähren und den zuständigen Behörden Zugang zu den Häftlingen gewähren.
IKRK begrüsst Annahme
Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) und die Menschenrechtsorganisation TRIAL begrüssen die Annahme dieses Menschenrechtsinstruments, denn die darin enthaltenen Massnahmen seien alle «entscheidende Massnahmen, um ein Verschwindenlassen zu verhindern und die Gefahr von Folter und Tod auf ein Minimum herabzusetzen» schreibt das IKRK in ihrer Pressemitteilung.
Inkrafttreten mit 20 Ratifizierungen
Das neu geschaffene Menschenrechtsinstrument, das Ende Juni bereits vom Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurde, tritt in Kraft, wenn es von 20 Ländern ratifiziert worden ist. Jakob Kellenberger, der Präsident des IKRK ist davon überzeugt, dass es schnell von den Staaten ratifiziert werde, da die Unterstützung für die Konvention in der Generalversammlung sehr gross war.
Forderung nach rascher Unterzeichnung durch die Schweiz
In einer Medienmitteilung fordert die Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof den Bundesrat auf, die UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen am 6. Februar 2007 anlässlich der offiziellen Feier zur Unterzeichnung des Übereinkommens in Paris zu unterzeichnen. Bundespräsidentin Calmy-Rey hat am 28. Februar 2007 auf den Brief der Koalition, in dem sie die rasche Unterzeichnung gefordert hatten, geantwortet, dass dem Bundesrat in den nächsten Monaten die Frage der Unterzeichnung des Übereinkommens unterbreitet werde.
- Forderung nach rascher Unterzeichnung der Konvention gegen das
Verschwindenlassen
Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof, Medienmitteilung vom 23 Jan. 2007 (pdf, 2 S.) - Antwortschreiben von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, 28. Februar 2007 (pdf, 2 S.)
Medienberichte und Statements
- UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen angenommen
Pressemitteilung TRIAL, 20. Dezember 2006 - ICRC applauds adoption of UN convention against enforced disappearance
Medienmitteilung IKRK, 20. Dezember 2006 (auf Englisch)
Weitere Informationen zur Konvention
- UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen
Dossier auf Humanrights.ch