Verletzung des Rechts auf Leben durch die zwingende Verhängung der Todesstrafe bei Mord (Art. 6, Pakt II)
Communication No. 1077/2002 : Philippines. 15/05/2003
In Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung qualifizierte der Ausschuss eine Verurteilung zum Tode gestützt auf eine Bestimmung, wonach für Mord, ohne Möglichkeit der Berücksichtung der persönlichen Umstände der oder des Angeklagten, zwingend die Todesstrafe auszusprechen ist, als Verletzung des Rechts auf Leben (Art. 6 Pakt II).
07.09.2017