Administrativhaft während Asylverfahren (Art. 9, Pakt II)
Communication No. 1050/2002 : Australia. 09/08/2006
Die Beschwerdeführer, iranische Staatsangehörige, ersuchten in Australien um Asyl. Da sie mit ungültigen Papieren einreisten, wurden sie für über drei Jahren in Administrativhaft festgehalten. Der Ausschuss stufte diese Haft als willkürlich und damit als Verletzung von Art. 9 Pakt II ein, könne doch der Staat als Rechtsfertigung für eine derart lange Haftdauer keine vernünftige Erklärung vorbringen.
17.03.2007