Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 14 und Art. 9, Pakt II)
Communication No 788/1997 : Philippines. 31/01/2002
Eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 14 Abs. 2) liegt gemäss diesem Entscheid des Ausschusses dann vor, wenn jemand während über neun Jahren in Untersuchungshaft gehalten wird. Zudem verletze eine derart lange Dauer das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 9).