Communication No 928/2000 : Trinidad and Tobago. 08/11/2001
Dieser Entscheid wiederholt erneut den Grundsatz, wonach jede strafrechtliche Verurteilung zu einer Körperstrafe eine Verletzung des Verbotes der Folter resp. der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe (Art. 7) ist. Zusätzlich wurde auch in diesem Fall eine Verletzung des Paktes festgestellt, weil der Beschwerdeführer nicht innerhalb einer angemessenen Frist strafrechtlich verurteilt wurde.