Rechtsgleichheitsgebot in Entschädigungsverfahren (Art. 26)
Communication No 747/1997 : Czech Republic. 02/11/2001
Communication No 774/1997 : Czech Republic. 15/01/2002
Communication No 765/1997 : Czech Republic. 17/01/2002
In all diesen Beschwerden stellte der Ausschuss eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebotes (Art.26 Pakt II) fest, da den Beschwerdeführenden, deren Eigentum zuerst von den Nazis konfisziert und anschliessend als deutsches Eigentum gemäss den Benes-Dekreten 1946 und 1947 nationalisiert wurde, eine Entschädigung verweigert wurde.