Mitteilung Nr. 6/2005 sowie Mitteilung Nr. 5/2005
Verletzung von Art. 2 lit. a und lit. c bis f, Art. 3 in Verbindung mit Art. 1 CEDAW
In Österreich ereigneten sich zwei Tötungsdelikte, die im August 2007 vom Ausschuss gegen Frauendiskriminierung als Verletzung der in der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen garantierten Rechte qualifiziert wurden. Beide Beschwerden wurden von Organisationen eingebracht und zwar vom Verein «Frauen-Rechtsschutz» und von der «Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie». Ausgangspunkt waren zwei Frauen, Fatma Yildirim und Sahide Goekce, welche in den Jahren 2002 und 2003 von ihren Ehemännern ermordet wurden.
Fatma Yildirim, österreichische Staatsangehörige, ging im Juli 2001 ihre zweite Ehe mit Irfan Yildirim ein. Während einer Reise des Ehepaares in die Türkei, kam es zu einem Streit zwischen dem Ehepaar, in dessen Verlauf Irfan angeblich zum ersten Mal seine Absicht äusserte, Fatma töten zu wollen. Nach ihrer Rückkehr nach Österreich entschied sich Fatma, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Doch Irfan wollte nicht zustimmen. Er wiederholte in der Folge öfters seine Morddrohungen, belästigte Fatma an ihrem Arbeitsplatz und es kam zu Gewalthandlungen. Fatma erstattete in der Folge mehrere Male gegen ihren gewalttätigen Ehemann Anzeige bei der Polizei. Diese leitete die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien weiter und beantragte, Irfan Yildirim in Haft zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft nahm die Gefährlichkeit des Täters jedoch nicht ernst und lehnte die diesbezüglichen Anträge stets ab. Schließlich folgte Irfan seiner Ehefrau auf dem Heimweg von der Arbeit und ermordete sie wie angekündigt.
Sahide Goekce, ebenfalls österreichische Bürgerin türkischer Abstammung, erlitt das gleiche Schicksal wie Fatma Yildirim: Nach wiederholten körperlichen Verletzungen sowie Morddrohungen seitens ihres Ehemannes Mustafa Goekce zeigte sie ihn wegen Nötigung und gefährlicher Drohung an und beantragte seine Festnahme. Die Behörden sahen jedoch von einer Strafverfolgung ab. Ihren Entscheid begründeten sie damit, dass nach österreichischem Strafrecht Personen, die mit dem Bedrohten im gemeinsamen Haushalt leben, nur mit ihrer Ermächtigung strafrechtlich verfolgt werden können. Eine Ermächtigung von Sahide lag indessen nicht vor. Außerdem stuften die österreichischen Behörden die von Sahide erlittenen Gewalthandlungen (sichtbare Blutergüsse) als zu gering ein, um eine Körperverletzung darzustellen. In der Folge haben die Behörden ihren Ehemann Mustafa Goekce frei gesprochen. Auch nach weiteren Angriffen auf das Opfer sahen die Behörden von einer Strafverfolgung ab, bis dieses letztlich von ihrem Ehemann erschossen wurde.
In der Begründung seines Urteils bestätigt der Ausschuss zwar, dass die Verhängung der Untersuchungshaft im Einzelfall einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte, wie z.B. das Recht auf persönliche Freiheit und das Recht auf ein faires Verfahren des Täters von häuslicher Gewalt darstellen kann. Er ist aber der Auffassung, dass die Rechte des Täters nicht an die Stelle der Menschenrechte von Frauen, wie etwa das Recht auf Leben und das Recht auf physische und psychische Integrität treten können. Ferner ist der Ausschuss der Ansicht, dass das Verhalten der Täter (Drohungen, Einschüchterungen und Misshandlungen) eine hohe Grenze der Gewalt überschritten hat, die der Sicherheitsbehörde im Voraus bekannt gewesen war. Daher hätte der Staatsanwalt die von der Sicherheitsbehörde gestellten Anträge, die Täter festzunehmen und zu inhaftieren, nicht ablehnen sollen. Folglich kommt der Ausschuss zum Schluss, dass die Ermordungen der beiden Frauen eine Verletzung der durch die CEDAW garantierten Rechte durch Österreich darstellen, insbesondere das Recht beider Frauen auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Ferner erachtet der Ausschuss die von Österreich getroffenen rechtlichen Gewaltschutzmechanismen als unzureichend, um die beiden Frauen vor der Ermordung durch ihre Ehemänner zu schützen und macht folglich die Polizei- und Justizbehörden Österreichs für die mangelnde Sorgfalt beim Schutz der beiden Frauen gegen Gewalt verantwortlich.
Österreich reagierte auf den Bericht des CEDAW- Komitees und hat seit der Ermordung der beiden Frauen zahlreiche Schritte unternommen, um den Schutz der Frauen vor Gewalt zu verbessern. Dies zeigt sich beispielsweise in der Revision der Strafprozessordung (die Zustimmung des Opfers ist seither nicht mehr erforderlich, wenn eine gefährliche Drohung im Familienkreis ausgesprochen und dann verfolgt wird) und durch die Einführung eines Gewaltschutzpaketes, das z.B. die Schaffung eines neuen Straftatbestandes beinhaltet, nämlich die «beharrliche Gewaltausübung», welche höher unter Strafe zu stellen ist, als die bisherigen, einzelnen Taten.
Dokumentation
- Fatma Yildirim gegen Österreich (pdf, 22 S.)
(nicht-amtliche Übersetzung des Urteils) - Sahide Goekce gegen Österreich (pdf, 25 S.)
(nicht-amtliche Übersetzung des Urteils) - Stellungnahme der Republik Österreich zu den Empfehlungen des CEDAW-Komitees (pdf, 25 S.)
vom 06. August 2007