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Individualbeschwerdeverfahren

08.11.2022

Nach längerem Zögern hat die Schweiz am 19. Juni 2003 den Art. 14 CERD ratifiziert. Mit der Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahrens anerkennt die Schweiz die Zuständigkeit des internationalen Ausschusses zur Beseitigung jeglicher Form von rassistischer Diskriminierung, Mitteilungen betreffend vermuteter und nicht behobener Diskriminierungen aufgrund der «Rasse», Hautfarbe und Abstammung von Einzelpersonen oder Personengruppen entgegen zu nehmen und zu erörtern. Alle Entscheide des CERD finden sich hier.

Bis heute hat der UNO-Antirassismusausschusses keine Individualbeschwerde gegen die Schweiz gutgeheissen.