humanrights.ch Logo Icon

UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt ratifiziert

21.07.2008

Die Schweiz hat das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert, nachdem die Referendumsfrist am 10. Juli 2008 unbenutzt verstrichen war. Botschafter Ernst Iten, Ständiger Delegierter der Schweiz bei der UNESCO, überreichte am 16. Juli 2008 dem UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura die entsprechenden Urkunden. Drei Monate nach dieser Hinterlegung, am 16. Oktober 2008, wird die Schweiz ein vollwertiger Vertragsstaat sein. Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Konvention haben gemäss Angaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) bereits begonnen. 

In enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission, den kantonalen Behörden und den Trägern des lebendigen Kulturerbes sei das BAK daran, die Eckpfeiler eines künftigen schweizerischen Inventars des immateriellen Kulturerbes zu definieren. Dies schreibt das BAK in einer Medienmitteilung. Die Inventarisierung stelle die Grundlage für mögliche staatliche Massnahmen dar und ermögliche so erst eine gezielte Bewahrung und Förderung einzelner Bestandteile dieses Erbes. Die Inventarisierung solle 2009 beginnen. 

Nach dem Nationalrat hatte in der Frühjahrssession 2008 auch der Ständerat der Ratifizierung der UNESCO-Abkommen über kulturelle Vielfalt und über das immaterielle Kulturerbe klar zugestimmt. Bei den Kantonsvertretern in der Kleinen Kammer gab das Abkommen zu keiner Diskussion Anlass. Die Ratizifierungen wurden einstimmig beschlossen. Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat beraten hatte, hatte sich in der Wintersession 2007 nur die SVP-Fraktion gegen die Abkommen ausgesprochen.

Man sei grundsätzlich gegen immer neue verbindliche Abkommen, weil sie das nationale Recht einschränkten, sagte Theophil Pfister (SVP, SG) namens der SVP-Fraktion. Dem hielt Christa Markwalder (FDP, BE) entgegen, dass die Übereinkommen zwar verbindlich seien, aber keine einklagbaren Rechte des Einzelnen enthielten. Sie hätten einen programmatischen Charakter. Dies bedeute, dass die Umsetzung der Übereinkommen auf einzelstaatlicher Ebene vorgenommen werden müssten. Damit bestehe eben gerade kein Konflikt mit den direktdemokratischen Instrumenten, mit Volksabstimmungen, mit Initiativen und Referenden.

In der Schlussabstimmung vom 20. März 2008 passierte das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes schliesslich mit 150 gegen 40 (4 Enthaltungen) im Nationalrat und mit 41 gegen 0 Stimmen im Ständerat. Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde mit 134 gegen 53 (8 Enthaltungen) im Nationalrat und mit 41 gegen 0 Stimmen im Ständerat verabschiedet.

Freude bei der UNESCO-Kommission 

Die Schweizerische UNESCO-Kommission erklärte nach dem klaren Entscheid im Nationalrat, sie sei zuversichtlich, dass der Ständerat voraussichtlich an seiner Frühlingssession 2008 den Entscheid des Nationalrats bestätigen werde. «Die Schweiz ist auf gutem Wege, sich den zahlreichen Mitgliedstaaten der UNESCO anzuschliessen, die diese Konventionen bereits ratifiziert haben. Mit ihnen wird sie sich für einen konstruktiven Dialog im Sinne einer gegenseitigen, friedensfördernden Bereicherung zwischen den Völkern und Kulturen engagieren.» 

Eigenständige Kulturpolitik für alle Staaten

Der Bundesrat hatte das Begehren zur Ratifizierung der UNESCO-Konventionen über kulturelle Vielfalt und über das immaterielle Kulturerbe am 21. September 2007 dem Parlament überwiesen. Das Abkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.

Der Grundsatz der kulturellen Vielfalt sei für die Schweiz von wesentlicher Bedeutung, schrieb das Eidg. Departement des Innern (EDI) in seiner Medienmitteilung. Die Ratifikation des Übereinkommens werde es der Schweiz ermöglichen, den bewährten Grundsätzen ihrer Kulturpolitik auf internationaler Ebene Nachachtung zu verschaffen. Das Übereinkommen bestätige auch die Bedeutung, welche die Schweiz der Kultur als Instrument der Entwicklungshilfe beimesse. Schliesslich werde durch das Übereinkommen das föderalistische System der Aufgabenteilung im Bereich der Kultur international anerkannt. 

Inkrafttreten der beiden Konventionen

Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist am 18. März 2007 in Kraft treten, drei Monate nach der dreissigsten Ratifizierung, die am 18. Dezember 2006 am Sitz der UNESCO hinterlegt wurde. Die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist bereits am 20. April 2006 in Kraft getreten.