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Nationale Menschenrechtsinstitution

Nationale Menschenrechtsinstitutionen: Ein Gegengewicht zum Sicherheitswahn 

20.03.2017

 

Bedeutet der Kampf gegen den Terrorismus zwangsläufig weniger Demokratie, eine Einschränkung der Rechte und mehr Diskriminierung? Die aktuellen politischen Tendenzen in Europa und auch in der Schweiz lassen dies vermuten. Der Kommissar für Menschenrechte des Europarates, Nils Muižnieks erklärt in seinem Kommentar vom Dezember 2016, warum es nicht so sein muss. 

Dabei legt er die Aufmerksamkeit auf die Rolle der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI), die darum bemüht sind, Überreaktionen zu vermeiden, die Staaten an ihre Pflichten zu erinnern und Lösungen vorzuschlagen, die keine Verletzungen der Grundrechte zur Folge haben.

Unverhältnismässige Massnahmen

In einem Bericht vom Januar 2017 kritisiert Amnesty International die neuen weitreichenden Antiterrorgesetze in Europa. Diese würden den Rechtsstaat untergraben, die Meinungsäusserungsfreiheit einschränken und zu einer Massenüberwachung führen. Der Bericht stützt sich auf über zweijährige Recherchen in 14 Mitgliedsstaaten der EU, wie Frankreich, Österreich, Grossbritannien und Ungarn. Er zeigt, dass die neuen Gesetze und politischen Massnahmen im Rahmen der Terrorbekämpfung die Rechte der Bürger/innen stark einschränken. Die Schweiz wird in dem Bericht nicht erwähnt, doch auch hier gibt es einen sicherheitspolitische Schub, der zu überborden droht.

«Nach einer Serie schrecklicher Anschläge von Paris bis Berlin haben Regierungen eine Reihe von unverhältnismässigen und diskriminierenden Gesetzen durchgepeitscht», sagt John Dalhuisen, Europa-Direktor von Amnesty International. «Schon einzeln betrachtet sind die Antiterrormassnahmen besorgniserregend, aber wenn man sie zusammen nimmt, ergibt sich ein verstörendes Bild, weil lange nicht in Frage gestellte Freiheiten nun unkontrolliert niedergetrampelt werden.»

Die Rolle der nationalen Menschenrechtsinstitutionen

Die aktuelle Situation in Europa beunruhigt nicht nur Amnesty International. Auch viele nationale Menschenrechtsinstitutionen schlagen Alarm. Der Kommissar für Menschenrechte des Europarates schreibt in seinem Bericht vom Dezember 2016, wie wichtig die nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind, um ein Gegengewicht zum Sicherheitswahn zu schaffen.

In der aktuellen Situation hätten die nationalen Strukturen zur Förderung der Menschenrechte eine entscheidende Rolle, sagt Nils Muižnieks. Aufgrund ihrer Natur, ihrer Kompetenzen, ihrer Expertise und dem Vertrauen, welches sie geniessen, seien sie zur Schnittstelle zwischen den Behörden und der Bevölkerung geworden. Sie helfen beiden Seiten einen kühlen Kopf zu bewahren und effektiv gegen den Terrorismus vorzugehen, ohne die Menschenrechte zu verletzen.

Eine facettenreiche Institution

In Europa gibt es 22 nationale Menschenrechtsinstitutionen, mit unterschiedlichen Aufgaben. Sie alle sind in der aktuellen schwierigen Situation von grosser Bedeutung. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben besteht darin, die Leute darauf zu sensibilisieren, dass  im Rahmen der Terrorbekämpfung die Menschenrechte Teil der Lösung und nicht des Problems sind. Zudem werden junge Menschen im Rahmen der Extremismusprävention von den nationalen Menschenrechtsinstitutionen zum Thema Menschenrechte geschult. Die Arbeit mit jungen Menschen ist von grosser Bedeutung, da Dschihad-Sympathisanten/-innen meist im jungen Alter rekrutiert werden.

Die Menschenrechtsinstitutionen nehmen auch eine  beratende Rolle ein. Bevor neue Antiterrorgesetze verabschiedet werden, können sie eine Analyse über die Auswirkungen dieser Gesetze auf die Menschenrechte unterbreiten. Gemäss Nils Muižnieks hat die nationale Institution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Frankreich von dieser Beraterrolle Gebrauch gemacht, als das Gesetz für den Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen verabschiedet wurde. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Österreich, Holland und Dänemark hätten gemäss dem Kommissar für Menschenrechte ebenfalls über Gesetzesentwürfe beraten und dadurch den Entscheid der Regierung beeinflusst. Ein grosses Problem bei den Antiterrorgesetzen ist oft die Definition des Wortes «Terrorismus». Meist wird nicht klar ausgeführt, welche Handlungen konkret eine Straftat  bedeuten und wie sich zu Unrecht beschuldigte Personen wehren können.

Gewisse Menschenrechtsinstitutionen haben Mediations-Büros, welche auch Beratungen für Einzelpersonen anbieten. Frankreich verfügt über ein solches Beratungsangebot und hat seit der Ausnahmezustand im 2015 verhängt wurde, mehr als 80 Klagen diesbezüglich erhalten.

Verbesserungen sind nötig

Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen haben eine wichtige Rolle eingenommen, wenn es darum geht, Überreaktionen in Rahmen der Terrorbekämpfung zu vermeiden. Trotzdem können sie sich noch verbessern. Der Kommissar für Menschenrechte betont, dass es zwischen dem Menschenrechtsinstitutionen grosse Unterschiede gibt, sei es in Bezug auf ihre Mandate und der Ressourcen, über die sie verfügen. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Handlungsmöglichkeiten der Menschenrechtsinstitutionen in den verschiedenen Ländern. Der Kommissar fordert die Staaten deshalb auf, die Mandate der Institutionen wenn nötig zu erweitern, so dass sie die zuvor erwähnten Aufgaben wahrnehmen können. Zudem sollen die Institutionen auch die nötigen finanziellen und personellen Mittel erhalten, um die Unabhängigkeit ihrer Struktur zu sichern.

Wann gibt es eine nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es noch keine nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien. Trotzdem wird das Land nicht von den globalen Tendenzen verschont. In der Terrorismus-Abwehr vermischen sich Repression und Prävention immer mehr und die Massenüberwachung wird schrittweise im Gesetz verankert. In einem Umfeld, in dem Administrativmassnahmen im Kampf gegen den Terrorismus zunehmen, um die Justiz zu umgehen, ist es unerlässlich, dass auch die Schweiz über eine nationale Menschenrechtsinstitution verfügt, die solche gefährlichen Tendenzen überwacht.

Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat entschieden, eine nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz zu schaffen. Er hat das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, bis im Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Das letzte Wort wird allerdings das Parlament haben. Bleibt zu hoffen, dass dieses die Bedeutung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz erkennt.

Dokumentation