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Die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz - Version in Gebärdensprache

Grundrechte in der Bundesverfassung

In der Schweiz sind die Menschenrechte in der Bundesverfassung von 1999 festgelegt. Im zweiten Hauptteil der Bundesverfassung sind alle wichtigen Freiheitsrechte und politischen Rechte unter dem Begriff „Grundrechte“ beschrieben. Es sind die Rechte aus dem internationalen Pakt zu bürgerlichen und politischen Rechten (von 1966) und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie stehen im Artikel 7-40.

Die Sozialrechte (aus dem internationalen Pakt zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1966) werden in der Bundesverfassung nicht als Rechte anerkannt. Sie werden nur „Sozialziele“ genannt. Das bedeutet, dass es gut wäre, wenn sie erreicht werden. Das einzige Sozialrecht ist das „Recht auf Hilfe in Notlagen“. Die steht in der Schweiz jedem Menschen zu.  

Die Grundrechte müssen von allen Menschen in der Schweiz eingehalten werden. Der Staat ist dafür verantwortlich, das zu überprüfen.

Internationale Menschenrechtsabkommen in der Schweiz

Die Schweiz hat die internationalen Menschenrechtsabkommen alle erst sehr spät ratifiziert (= angenommen). Die europäische Menschenrechtskonvention hat die Schweiz als letztes Land des Europarats angenommen (in 1974).

Die Flüchtlingskonvention von der UNO hat die Schweiz schon 1951 unterschrieben. Am wichtigsten ist für die Schweiz der Schutz von Menschen im Krieg. Deshalb ist der Schwerpunkt der Tätigkeiten zu Menschenrechten beim humanitären Völkerrecht und der Verhinderung von Folter. Die Konvention gegen Folter wurde 1984 unterschrieben. Alle anderen Menschenrechtskonventionen von der UNO wurden erst in den 1990er Jahren unterschrieben: 1992 trat die Schweiz den beiden Pakten von 1966 bei, 1994 dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1967. Die letzten beiden Abkommen, die die Schweiz unterschrieben hat, waren das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989. Es gibt immer noch viele Abkommen, die die Schweiz nicht unterschrieben hat.

Warum hat die Schweiz so viele Verträge erst so spät oder gar nicht unterschrieben? Es gibt in der Schweiz ein strenges Verfahren. Wenn ein internationaler Vertrag unterschrieben wird, muss man sehen, dass die nationalen Gesetze mit diesem Vertrag übereinstimmen. Hier werden neue Verträge nur ratifiziert, wenn die Gesetze schon angepasst sind. Die Änderung von Gesetzen ist aber manchmal schwierig. Die Regierung muss zustimmen. Wenn das nicht funktioniert, macht die Schweiz bei den internationalen Verträgen sogenannte Vorbehalte zu bestimmten Artikeln. Das bedeutet, dass sie den Vertrag nur anerkennt ohne diese Artikel. Deshalb gibt es viele internationale Verträge mit Vorbehalten von der Schweiz.

Zur Einhaltung der Menschenrechte

In der Schweiz gibt es immer wieder Probleme mit den Menschenrechten: Gewalt durch die Polizei, einige Gesetze aus dem Bereich Asyl und Ausländerrecht, die Gleichstellung von Frau und Mann, kein allgemeines Gesetz gegen Diskriminierung.

Die Situation in der Schweiz ist ziemlich gut. In anderen Ländern gibt es viel mehr Probleme mit Menschenrechten. Viele Probleme gibt es in armen Ländern. Aber trotzdem gibt es in der Schweiz viel zu tun. Viele Organisationen möchten in der Schweiz ein Menschenrechtsinstitut haben. Das Institut soll unabhängig vom Staat sein. Aber bis jetzt gibt es das noch nicht.

Wie lassen sich Menschenrechte in der Schweiz einklagen?

In der Schweiz gilt das Völkerrecht direkt. Das bedeutet, wenn ein Vertrag unterschrieben wird, ist er sofort hier gültig. Bei manchen Verträgen sind die Artikel wie Gesetze und werden deshalb sofort übernommen. Bei anderen sind die Regelungen nicht so klar und man muss erst ein Gesetz dafür machen. Das Bundesgericht ist damit einverstanden, dass die Gesetze, die direkt aus den Pakt für bürgerliche und politische Rechte kommen, in der Schweiz gelten. Beim Sozialpakt ist das Bundesgericht viel vorsichtiger. Die Artikel, die im Prinzip direkt angewendet werden könnten, lehnt es ab. So gibt es zum Beispiel mehrere Fälle, in denen abgelehnt wurde, dass Hochschulunterricht gratis sein müsste.

Wenn ein Problem einer Person bereits vom Bundesgericht behandelt wurde und die Person immer noch nicht zufrieden ist, kann sie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Das Urteil von diesem Gerichtshof gilt auch in der Schweiz. Sie muss das Urteil hier umsetzen.

Anstatt zum europäischen Gerichtshof kann man auch zur UNO gehen. Dort gibt es verschiedene Gruppen, die die Verträge überwachen. Aber man kann von der Schweiz nur dort hingehen, wenn die Schweiz einen Zusatzvertrag unterschrieben hat. Im Moment sind das die folgenden Verträge:

  • UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
  • UNO- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.


Aber Menschenrechte sind nicht nur Gesetze. Sie sind auch moralische Regeln. Daran kann man sehen, was die meisten Menschen richtig oder falsch finden.