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General Recommendation Nr. 37 zu geschlechtsspezifischen Dimensionen der Katastrophenrisikominderung im Kontext des Klimawandels

13.07.2021

Während der 77. Session des UNO-Ausschusses gegen Frauendiskriminierung (CEDAW) finalisierte eine Arbeitsgruppe die Allgemeine Empfehlung zu den geschlechterspezifischen Dimensionen der Katastrophenrisikominderung im Kontext des Klimawandels. Darin hält die Arbeitsgruppe fest, dass Staaten und andere Akteur*innen dazu verpflichtet sind, konkrete Schritte zu unternehmen, um der Diskriminierung gegen Frauen im Bereich der Katastrophenrisikominderung und des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Empfehlung Nr. 37 (2017) wurde am 7. März 2018 vom UNO-Frauenrechtsausschuss im Konsens verabschiedet.

Der rechtliche Rahmen für diese Empfehlung bildet die UNO-Frauenrechtskonvention selbst. Sie verlangt die Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Frauen, wobei dies in allen Phasen einer Katastrophenbewältigung gilt. Nebst der UNO-Frauenrechtskonvention gibt es weitere konkrete internationale Rahmenbedingungen, bei welchen die geschlechtsspezifische Gleichstellung im Zusammenhang mit der Katastrophenrisikominderung explizit erwähnt wird. So wurde bereits 1993 bei der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Notwendigkeit der Beteiligung von Frauen an allen Initiativen mit Bezug zum Klimawandel anerkannt. Auch im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde ein Plan zur geschlechtergerechten Klimapolitik erarbeitet und entschieden, dass die Geschlechterperspektive in allen Elementen der Klimaschutzmassnahmen einbezogen und gefördert werden müssen.

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 37 zeigt der UNO-Frauenrechtsauschuss auf, welche Grundsätze – die bereits in der UNO-Frauenrechtskonvention verankert sind – für die Katastrophenrisikominderung und den Klimawandel massgeblich sind. In einem ersten Teil (Kapitel IV) werden eher generelle Prinzipien erläutert, namentlich die Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, die Partizipation und Ermächtigung sowie die Rechenschaftspflicht und der Zugang zum Recht. Der Ausschuss gibt hierzu Empfehlungen ab, inwiefern diese Prinzipien in der Katastrophenbewältigung berücksichtigt werden sollten. In einem zweiten Teil (Kapitel V) werden spezifischere Empfehlungen formuliert: So wird den Staaten angeraten, geschlechterspezifische Daten zu erheben (a), eine Kohärenz in der Politik herzustellen (b), extraterritorialen Verpflichtungen nachzukommen und effektive Schritte im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu tätigen (c), privatwirtschaftliche Regulierungen zu verabschieden (d) und die Teilnahme von Frauen in Prozessen der Katstrophenbewältigung zu fördern und der Zugang zu Technologien für Frauen zu vereinfachen (e). Im letzten Teil (Kapitel VI) der Empfehlung werden konkrete Bereiche genannt, die momentan besorgniserregend sind und besondere Aufmerksamkeit verlangen.