12.06.2017
Eines der Hauptziele der nationalen und internationalen Frauenbewegung ist der Kampf um die politische Partizipation. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979 fordert in seinem Artikel 7 explizit die gleichen Rechte für Frauen im politischen und öffentlichen Leben. Artikel 8 weitet die Forderung auf die internationale Ebene und internationale Organisationen aus.
Das Recht von Frauen zu wählen und gewählt zu werden konnte universell mehr oder weniger verwirklicht werden. Der Anteil von Frauen in politischen Ämtern und sonstigen Entscheidungsgremien ist jedoch bis heute gering. Weltweit liegt der Anteil an Frauen in nationalen Parlamenten 2017 bei rund 23.3 Prozent (2013: 20.9%; 2009: 18.4%).
- Women in Parliament
Statistik der United Nations Statistics Division (englisch)
Der UNO-Ausschuss zur Überwachung des Frauenübereinkommens CEDAW hat in seiner Allgemeinen Empfehlung Nr. 23 von 1997 (Ziff. 14) deutlich gemacht, dass das Konzept der Demokratie nur dann effektiv verwirklicht werden kann, wenn Frauen und Männer zu gleichen Teilen an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt sind und die Interessen beider Geschlechter berücksichtigt werden.
Eine paritätische Vertretung von Frauen und Männer streben auch der Europarat und die Europäische Union an.
- Achieving balanced participation of women and men in political and public decision-making
Website des Europarates (englisch bzw. französisch) - Women and men in decision making
European Institute For Gender Equality (englisch)
Schweiz
Obwohl die Frauen in der Schweiz 53 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen, liegt der Frauenanteil in politischen Gremien unter einem Drittel. Im Nationalrat beträgt dieser 2017 rund 32 Prozent (2011: 29%; 2006: 29%) und im Ständerat 15.2 Prozent (2011 bei 19.6%; 2006 bei 23.9%). In den kantonalen Parlamenten sind die Frauen 2017 mit durchschnittlich 27.1 Prozent (2012: 25.1%; 2007: 26%) und in der kantonalen Exekutive mit 23.4 Prozent (2012: 23.7%; 2007: 20.5%) vertreten. Im Bundesrat machen die zwei weiblichen Mitglieder 28.6 Prozent der Regierung aus.
- Gleichstellung von Frau und Mann in der Politik
Daten und Indikatoren, Bundesamt für Statistik - Frauenanteil im Nationalrat und in den Kantonsparlamenten
Übersicht auf der Seite des Bundesamtes für Statistik
Kritik der internationalen Menschenrechtsorgane
Die Schweiz wurde von internationalen Menschenrechtsorganen verschiedentlich aufgrund der niedrigen Frauenanteile in Führungs- und Entscheidungspositionen gerügt. Der CEDAW-Ausschuss empfahl die Umsetzung verschärfter Massnahmen zur Förderung des Frauenanteils in der Politik, Verwaltung und Justiz. Die Schweiz kennt verschiedene Quoten zu Gunsten sprachlicher und regionaler Minderheiten, zeigt jedoch grosse Zurückhaltung bei der Einführung von Geschlechterquoten oder der Durchführung sonstiger Massnahmen zur Verbesserung der Frauenanteile in der Politik.
- Abschliessende Bemerkungen des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zur Schweiz 2016
Vorabfassung; Ziff. 31 (englisch, pdf, 17 S.) - Gleichstellung von Frau und Mann, Aktionsplan der Schweiz, Bilanz 1999-2014
Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung IZFG im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EDI) und der Sektion für Chancengleichheit und globale Gender- und Frauenfragen (EDA); Kapitel G – Macht- und Entscheidpositionen (pdf, 118 S.)
Vorstösse zur Verbesserung der Partizipation der Frauen in Entscheidungsgremien
Die Volksinitiative «Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden» ("Initiative 3. März") vom 21. März 1995 forderte Geschlechterquoten in der Bundesverwaltung, im National- und Ständerat, im Bundesrat und am Bundesgericht. Mit 82 Prozent Nein-Stimmen wurde die Initiative im Jahr 2000 abgelehnt.
Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte schlug der Bundesrat vor, in Art. 86a eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Förderung der politischen Partizipation der Frauen zu schaffen. Dieser Vorschlag wurde durch die eidgenössischen Räte am 20. Juni 2002 im Differenzbereinigungsverfahren aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.