Das Bundesverwaltungsgericht nahm im Urteil E-7625/2008 vom 16. Juni 2011 eine neue Standortbestimmung bezüglich der Situation in Afghanistan vor. Aus dem Urteil geht hervor, dass Kabul unter bestimmen Voraussetzungen Wegweisungsort sein kann.
- Rückschaffungen nach Afghanistan nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011
01.11.2011