20.08.2024
Dieser Berichtszyklus der Schweiz wird mit der Einreichung des Staatenberichts bis zum 30. April 2026 beginnen. Diese Frist, die auf Antrag der Schweiz verlängert und vom Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gewährt wurde, ermöglicht es den eidgenössischen und kantonalen Instanzen, die Berichte über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Pakt I) und die bürgerlichen und politischen Rechte (Pakt II) gleichzeitig zu koordinieren.