20.08.2024
Der Berichtszyklus der Schweiz, der ursprünglich für das Jahr 2023 angesetzt war, wird nun mit der Einreichung des Länderberichts bis zum 30. April 2026 beginnen. Diese Frist, die auf Antrag der Schweiz verlängert und vom Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gewährt wurde, ermöglicht es den eidgenössischen und kantonalen Instanzen, die Berichte über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Pakt I) und die bürgerlichen und politischen Rechte (Pakt II) gleichzeitig zu koordinieren.