humanrights.ch Logo Icon

Schweizerische Politik im Hinblick auf die Minderheiten im Kosovo

29.09.2006

In einem Artikel vom Juli 2006 machte Nationalrat Jo Lang (Alternative/ZG) auf die dramatische Lage der Roma-Minderheiten im Kosovo aufmerksam. In den letzten sechs Jahren habe im Kosovo die grösste ethnische Säuberung gegen Roma seit dem Zweiten Weltkrieg stattfinden können, ohne dass dies ernsthafte politische Konsequenzen gehabt habe, schreibt Lang. Kritisiert wird die Passivität der offiziellen Schweiz gegenüber der Vertreibung der Roma aus dem Kosovo. Insbesondere durch die grosse Verantwortung, die die Schweiz in der Region übernommen habe, bestehe dringender Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund reichte Lang im Rahmen der Herbstsession 2006 eine Interpellation zur Lage der Roma-Minderheiten im Kosovo ein. Hinterfragt wird der Abbau der Wiederaufbau- und Strukturhilfe bei gleichzeitigem Ausbau der Rückkehrhilfe, trotz der andauernden kritischen Situation der Minderheiten vor Ort.

Bereits im November 2005 hatte Lang eine Interpellation eingereicht, in welcher verlangt wird, dass die Schweiz im Kosovo der prekären Situation der Minderheiten grössere Bedeutung einräumt.

Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker 

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) schreibt in ihrem Newsletter vom September 2006, dass der vom Bund geplante Abbau der Wiederaufbau- und Strukturhilfe vor Ort angesichts der schwierigen Lage befremde. Der Umstand, dass gleichzeitig die Rückkehrhilfe ausgebaut werden soll, lege nahe, dass der Bund den Zeitpunkt als günstig für eine breit angelegte Initiative für die Rückkehr geflüchteter Minderheitenangehöriger erachte. Die Schweiz spreche sich immer wieder dafür aus, weltweit den Schutz von besonders verletzlichen Gruppen wie etwa Minderheitenangehörigen weiter auszubauen. Es stelle sich nun die Frage, weshalb die Schweiz ihr Engagement für besonders gefährdete Minderheiten nicht in diesem Rahmen zu konkretisieren versucht.

Neuster Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe 

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat kürzlich einen neuen Bericht zur Lage der Minderheiten im Kosovo veröffentlicht. Gemäss dem Bericht laufen die Verhandlungen über den zukünftigen Status von Kosovo, ohne dass die strafrechtliche Verantwortung für die begangenen Verbrechen an Minderheiten während und nach dem Krieg geklärt wäre. Beobachter machen auf die Gefahr aufmerksam, dass nach dem Entscheid über den Status Kosovos die Spannungen steigen und weitere Unruhen zu befürchten sind. Insbesondere die ethnischen Minderheiten wären erneut in einer sehr prekären Lage.

Als es im März 2004 wiederum zu gewalttätigen Übergriffen kam, versprach die UN-Verwaltung die Aufklärung und Verurteilung der begangenen Taten. Die Aufarbeitung dieser Vorgänge hat aber nach wie vor nicht stattgefunden. Weder Polizei noch Gerichtssystem sind imstande, die Verantwortlichen zu ermitteln, anzuklagen und zu verurteilen. Im heutigen Klima der Straflosigkeit haben ethnische Minderheiten oft Angst, Angriffe und Drohungen zu melden. 

Die rechtliche Aufarbeitung der Angriffe auf die Minderheiten ist für die Rückkehr von Vertriebenen von grosser Bedeutung. Vergangenheitsarbeit durch justizielle und aussergerichtliche Verfahren sind für ein künftiges friedliches Zusammenleben von Minderheit und Mehrheit und für eine Stärkung der Menschenrechtperspektive unerlässlich. «Wenn Täter derart regelmässig straflos ausgehen, kann ein gesellschaftlicher Versöhnungsprozess nicht in Gang kommen». Die SFH weist auf das Risiko weiterer ethnischer Säuberungen hin. Die Situation der Minderheiten im Kosovo sei heute die schlechteste in Europa. 

UNHCR-Position zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo

Haben Minderheiten aus dem Kosovo Anspruch auf internationalen Schutz? Antwort dazu gibt das UNHCR in einer Stellungnahme mit Empfehlungen an die Behörden in Aufnahmeländern. Darin enthalten sind politische Entwicklungen im Zusammenhang mit den Statusverhandlungen im Kosovo sowie eine Analyse über die Situation der Minderheiten. Die ethnischen Minderheiten, für welche weiterhin ein Verfolgungsrisiko besteht, werden identifiziert und humanitäre Probleme aufgezeigt, die zu berücksichtigen sind, bevor über eine mögliche Rückkehr in den Kosovo entschieden wird. Abschliessend erörtert das Papier die Anwendungsmöglichkeit der internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative.

Im Bezug auf die Lage der Roma, Kosovo-Serben und weiteren Minderheiten bleibt das UNHCR aufgrund der fragilen Sicherheitssituation und den massiven Einschränkungen der Menschenrechte besorgt. So sind Angehörige ethnischer Minderheiten gravierenden Hindernissen beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen in den Bereichen des Gesundheitswesens, des Schulwesens, der Justiz und der öffentlichen Verwaltung ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist das UNHCR der Auffassung, dass für Kosovo-Serben, Roma und andere Minderheiten nach wie vor eine Verfolgungssituation besteht und diese Minderheiten in ihren jeweiligen Zufluchtstaaten als Flüchtlinge im Sinne von Artikel 1 A (2) des Abkommens von 1951 und des Protokolls von 1967 über die Rechtstellung der Flüchtlinge betrachtet werden sollen.

Schliesslich empfiehlt das UNHCR den Aufnahmestaaten davon abzusehen, ethnische Minderheiten aus dem Kosovo unter Anwendung der internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative in andere Teile Serbiens abzuschieben, da die Situation unzumutbar sei. Dies gilt insbesondere für die Roma aus dem Kosovo. Viele Roma haben in illegalen Ansiedlungen Obdach gefunden, in denen es keine Elektrizität, kein fliessendes Wasser, keine Sanitäranlagen und keine sonstige Grundversorgung, wie regelmässige ärztliche Kontrolle gibt. 75 Prozent der Roma in Serbien leben in extrem schwierigen Lebensumständen in erbärmlicher Armut.