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Panzerverkauf an Thailand definitiv gescheitert

21.02.2005

Der Verkauf von 200 Panzern des Typs 68 und 200 Schützenpanzern des Typs M 113 an Thailand ist im Februar 2005 definitiv gescheitert. Armeesprecher Felix Endrich bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die Suche nach anderen Interessenten aufgegeben und wird die gebrauchten Panzer teilweise entsorgen. Für die Schützenpanzer M 113, die im Verkaufspaket an Thailand enthalten waren, wird dagegen weiterhin ein Käufer gesucht.

Die Schweiz hatte mit Thailand während rund zwei Jahren über den Verkauf der total 400 Panzer verhandelt. Bereits im November 2004 hatten Schweizer Medien berichtet, das Geschäft sei geplatzt, nachdem die thailändische Seite einen Termin Berns ohne Reaktion verstreichen gelassen hatte.

Kritik von Amnesty

Das Rüstungsgeschäft mit Thailand war bereits im Mai 2003 von der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) kritisiert worden. In einem Brief an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sprach sich AI gegen den Verkauf aus, weil die thailändische Armee regelmässig Menschenrechtsverletzungen begehe.

Zusammenhang mit Unruhen in Südthailand?

Nachdem Anfang 2004 in drei Südprovinzen Thailands das Kriegsrecht verhängt worden war, verstärkte sich die Kritik am Panzergeschäft. So verlangte Nationalrätin Barbara Haering im Mai 2004 vom Bundesrat Auskunft darüber, ob die Unruhen im Süden Thailands unter anderem mit Schweizer Panzern niedergeschlagen werden sollen. Zudem wollte sie wissen, ob der Bundesrat nicht auch der Meinung sei, dass aufgrund der Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung Verkäufe von Rüstungsgütern nach Thailand angesichts der inneren Unruhen in diesem Land zu unterbinden seien.
Im August 2004 antwortete der Bundesrat, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den Unruhen in drei südlichen Provinzen Thailands sowie der Beschaffung der Schweizer Panzer bestehe. Zur Frage, ob der Export rechtlich möglich sei, führte der Bundesrat aus, dass es offen sei, ob der Export bewilligt würde. Die Frage des Exports werde dann entschieden, wenn die entsprechenden Gesuche dem Seco unterbreitet würden.