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Exportrisikoversicherung auf Kosten der Menschenrechte
(SR/NR, 4/05)

10.01.2006

Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2005 das neue Bundesgesetz mit 26 Gegenstimmen aus dem Nationalrat verabschiedet. Die bisherige Exportrisikogarantie (ERG) wird damit in eine Exportrisikoversicherung umgebaut, die nun auch das private Käuferrisiko versichern kann. In der Wintersession beschäftigten sich die Räte mit letzten Differenzbereinigungen. Aus Sicht der Menschenrechte ging es nur noch um Details.

Nach den Erfahrungen mit der ERG bestand aus menschenrechtlicher Sicht ein zentrales Anliegen, das im Entwurf des Bundesrates noch vorgesehen war: Ein Beirat mit spezifischen Kompetenzen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte und Umweltstandards sollte dem Verwaltungsrat zur Seite gestellt werden. Dieser Beirat war vom Nationalrat leider bereits im Frühjahr 2005 gestrichen worden. Die Räte verzichteten in der Folge auch darauf, im Gesetz festzuschreiben, dass wenigstens im Verwaltungsrat die entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Fachkompetenzen vertreten sein müssten.

Darauf reagierten die Hilfswerke harsch. Dieser Entscheid sei ein «gravierender Rückschritt». Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat sei offensichtlich nicht bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. In der Tat unterstützte die ERG immer wieder Exporte an Länder, die wegen Verstössen gegen die Menschenrechte, Umweltschäden oder Korruption höchst umstritten waren. Mit dem Ausschluss entwicklungspolitischer Organisationen droht eine Zukunft, in der vermehrt Exportgeschäfte versichert werden, die vielleicht wirtschaftlich interessant, aus Sicht der Menschenrechte aber fragwürdig sind. Damit riskiert der Bund unter Umständen, dass er Exportgeschäfte unterstützt, die seinen eigenen entwicklungspolitischen Zielen widersprechen.

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