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Der Geschäftsbericht des Bundesrats aus Sicht der Menschenrechte

21.03.2006

Der Bundesrat hat es verpasst, im vergangenen Jahr sein erklärtes Ziel zu realisieren, den Schutz der Menschenrechte national und international zu verbessern. Wie dem Geschäftsbericht der Regierung zu entnehmen ist, kommt die Umsetzung mehrerer Vorhaben im Bereich der Menschenrechte nur harzig voran.

Am bedauerlichsten ist, dass das Justizdepartement (EJPD) die Chance verpasst hat, die Botschaft zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Folterkonvention zu verabschieden. Die Schweiz wird deshalb kaum zu den 20 erstunterzeichnenden Staaten gehören und ihre Vorreiterrolle im Kampf gegen Folter auf internationaler Ebene wohl einbüssen (siehe dazu separaten Artikel auf humanrights.ch). Nicht verwirklichen konnte der Bundesrat leider aber auch andere Vorhaben im Bereich der Menschenrechte, so etwa die Vernehmlassung zum Haager Kinderschutzübereinkommen. Diese lässt weiterhin auf sich warten, denn das EJPD will sich gemäss Mitteilung von Ende Februar 2006 noch bis Ende Jahr Zeit lassen, um die Vernehmlassungsunterlagen auszuarbeiten.

Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat ein wichtiges Ziel nicht erreicht. Der zweite Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Pakts der UNO über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte konnte nicht rechtzeitig abgeliefert werden, gemäss Bundesrat «aufgrund mangelnder Ressourcen». Weitere Vorhaben zum Schutz der Menschenrechte konnten im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nicht rechtzeitig verwirklicht werden. Zum einen war vorgesehen, dass der Bundesrat bis Ende Jahr eine Botschaft betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen die Frau (CEDAW) verabschiedet. Dieses Versäumnis hat er aber Ende Januar nachgeholt und die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Weit weniger fortgeschritten ist derweil offenbar die noch für 2005 geplante Vernehmlassung zum ersten Zusatzprotokoll zur EMRK. Es sei zu früh dafür, schreibt der Bundesrat, «weil die Vereinbarkeit mit kantonalem Recht noch nicht geklärt» sein.

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