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Ziele und Budget für die Menschenrechts-Aussenpolitik bis 2016

16.01.2012

Die Eidgenössischen Räte haben mit grossem Mehr den Rahmenkredit für die Weiterführung der Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit für den Zeitraum 2012–2016 bewilligt. Nachdem der Nationalrat dem entsprechenden Bundesbeschluss in der Herbstsession 2011 zugestimmt hatte, nahm sie in der Wintersession auch der Ständerat deutlich an. Die Aufstockung des Kredits von ursprünglich im Finanzplan vorgesehenen 260 Millionen auf 310 Millionen bot keinen Anlass zu grösseren Diskussionen. Die zusätzlichen 50 Millionen sind für ein Spezialprogramm für Nordafrika und den Mittleren Osten vorgesehen. Sie werden departementsintern bei der DEZA kompensiert.

Die Förderung von menschlicher Sicherheit ist eine wesentliche Komponente der schweizerischen Aussenpolitik, welche hauptsächlich in der Verantwortung der Politischen Abteilung IV (PA IV) des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) liegt. Die PA IV wird deshalb in Abteilung menschliche Sicherheit umbenannt.

Neue Strategie

In seiner Botschaft vom 29. Juni 2011 hält der Bundesrat die Strategie im Bereich menschliche Sicherheit bis 2016 fest. Sie basiert auf sechs thematischen Schwerpunkten: Frieden und Sicherheit; Demokratie, Wahlen und Gewaltenteilung; Vergangenheitsarbeit und Prävention von Gräueltaten; Förderung und Schutz der Menschenrechte; Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten; Migration und Bekämpfung des Menschenhandels. Der Bundesrat hat zugleich entschieden, dass die Aktivitäten auf ausgewählte Regionen und Länder in Europa, Asien, Afrika, im Mittleren und Nahen Osten konzentriert werden, welche für die Schweiz von besonderer Bedeutung sind.

Im Bereich Menschenrechte will sich die Schweiz gemäss der Botschaft des Bundesrates u.a. für ein weltweites Moratorium bei der Todesstrafe, bzw. für deren Abschaffung einsetzen. Besondere Akzente sind ferner in den Bereichen Verbot der Folter, Freiheit der Meinungsäusserung, Recht auf Wasser und santiäre Versorgung, Recht auf Nahrung und Gesundheit sowie die Rechte besonders verletzlicher Gruppen vorgesehen. Diesbezüglich erwähnt die Botschaft konkret die Rechte der Frauen, den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen, von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie von homosexuellen, bisexuellen und transsexuellen Menschen. Ein neuer Punkt ist das Mainstreaming der Menschenrechte. Der Bundesrat beabsichtigt, die Menschenrechtsperspektive in die Festlegung und Umsetzung anderer Politiken zu integrieren.

Dokumentation