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Die Schweiz und der Europarat: Jahresbericht 2006

16.08.2007

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 den Bericht des Jahres 2006 über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat zuhanden des Parlaments verabschiedet. Anlässlich der Debatte während der Herbstsession 2007 lobten die Nationalrät/innen die Arbeit der Schweiz für den Europarat. Gleichzeitig kam es zu einer Diskussion über den Stellenwert des internationalen Völkerrechts für die Schweiz. 

Calmy-Rey: «Schweiz hat nichts zu befürchten» 

Ein neutrales Land wie die Schweiz habe wirklich nichts zu befürchten vom internationalen Völkerrecht - im Gegenteil, sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey bei der Beratung des Berichtes in der grossen Kammer. Die Sprecherin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, Vreni Müller-Hemmi (SP, ZH), hatte zuvor in ihrem Votum Calmy-Rey aufgefordert, darzulegenen welche Bedeutung der Europarat für den Bundesrat heute habe. Dies unter anderem weil der Justizminister Christoph Blocher den Stellenwert des Völkerrechts für die Schweiz jüngst öfters relativiert habe. Calmy-Rey antwortete darauf ausserdem mit der Feststellung, dass es für den Bundesrat nach wie vor zentral sei, im Europarat mitzuarbeiten. Im Zentrum müsse dabei die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. Sie erinnerte daran, dass die Einführung der Konvention seit den 1950er Jahren für eine fortschrittliche Entwicklung in Europa und damit an den Grenzen unseres Landes gesorgt habe.

Konvention gegen Menschenhandel: rechtliche Grundlage für Zeugenschutz in Arbeit 

Angesprochen auf die Pläne des Bundesrates zur Ratifizierung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel, sagte die Aussenministerin, die Schweiz stütze sich schon heute auf die Ziele der Konvention. Probleme bereiten demnach noch die aussergerichtlichen Massnahmen für den Zeugenschutz. Dafür müsse auf nationaler Ebene eine rechtliche Basis geschaffen werden. Derzeit bereiten gemäss Calmy-Rey die zuständigen Stellen eine Vernehmlassung zu dieser Frage vor. Weitere Themen während der Debatte über den Europaratsbericht waren im Nationalrat die Finanzen des Europarates, das Verhältnis der EU zum Europarat und die über 90'000 hängigen Klagen am Gerichtshof in Strassburg. Das Protokoll Nr. 14 der EMRK, welches zur Entlastung des Gerichtshof führen soll, kann derzeit nicht in Kraft treten, weil Russland die Unterzeichnung verweigert. 

Hauptpunkte des Berichts sind im übrigen das Ministertreffen in Strassburg vom Mai 2006, die Entscheide des Gerichtshofs in Schweizer Fällen sowie die künftige Ausrichtung der Arbeit der Schweiz im Rahmen der Mitgliedschaft im Europarat. Der Bericht hält unter anderem fest: «Die Schweiz legt weiterhin grossen Wert auf die Mitgliedschaft im Europarat. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren.»