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Bolech

28.10.2013

Beschwerde Nr. 30138/12
Keine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit / Freiheitsentzug gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. c)
(Anordnung der Untersuchungshaft wegen Verdachts, sich an elf Frauen sexuel vergangen zu haben, verstösst nicht gegen die EMRK; Klage des kroatisch-schweizerischen Doppelbürgers wegen Verletzung des Diskriminierungsverbot von Art. 14 EMRK nicht zulässig erklärt)