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Buchs

27.05.2014

Beschwerde Nr. 9929/12
keine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Familie) und keine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 EMRK
(Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts an den Beschwerdeführer verstösst nicht gegen die EMRK)