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Gabriela Kaiser

10.01.2018

Beschwerde Nr. 35294/11
Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf Zugang zu einem Gericht)

Keine Verletzung der EMRK durch Verweigerung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands und Auferlegung der Gerichtskosten an eine seit Geburt gehörlosen Frau im Falle einer Mietstreitigkeit.