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Gajtani

09.09.2014

Beschwerde Nr. 43730/07
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens).
(Verurteilung der Schweiz aufgrund widerrechtlicher Abweisung der Beschwerde, welche auf einer falschen Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz beruhte. Gleichzeitg beklagte die Beschwerdeführerin erfolglos die zwangsweise Ausschaffung ihrer Kinder nach Mazedonien.)