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Perrillat-Bottonet

23.11.2014

Beschwerde Nr. 66773/13
Keine Verletzung von Art. 3 EMRK
Der Beschwerdeführer, ein französischer Staatsangehöriger, bemerkte - in betrunkenem Zustand - beim Verlassen einer Bar zwei Polizisten bei seinem falsch parkierten Auto. Weil er sich dagegen wehrte, die Fahr- und Fahrzeugausweisen zu zeigen, wurde er, nachdem die Polizisten seinen Arm in den Polizeigriff genommen hatten,  auf die Polizeistation gebracht. Er beschwerte sich deswegen sowie wegen der Haftbedingungen in der Ausnüchterungszelle vergeblich wegen Verletzung von Art. 3 EMRK.