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Rouiller

22.07.2014

Beschwerde Nr. 3592/08
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens)
Eine Mutter wechselte ihren Wohnort gegen den Willen ihres geschiedenen Ehemannes von Frankreich in die Schweiz unter Mitnahme der gemeinsamen zwei Kinder. Der EGMR sah darin eine widerrechtliche Kindesentziehung («wrongful removal»)