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Salija

10.01.2017

Beschwerde Nr. 55470/10

Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens)

Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines straffälligen ausländischen Vaters stellt keinen Verstoss gegen das Recht auf Familienleben dar.