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Bessere Vereinbarkeit des Initiativrechts mit den Menschenrechten vorläufig gescheitert

16.12.2013

Der vom Bundesrat in jahrelanger Arbeit eingeschlagene Weg, eine bessere Vereinbarkeit zwischen Volksinitiativen auf der einen Seite und dem Völkerrecht und der Verfassung auf der anderen Seite herbeizuführen, hat in eine Sackgasse geführt. Am 13. Dez. 2013 hat der Bundesrat beschlossen, seine beiden Vorschläge - unverbindliche Vorprüfung von Initiativtexten und eine formelle Stärkung der Grundrechte in der Verfassung - aufgrund der negativen Vernehmlassungsergebnisse nicht mehr weiter zu verfolgen.

Das Problem von Konflikten zwischen Volksinitiativen und den grund- und Menschenrechten bleibt jedoch bestehen. Deshalb beauftragt der Bundesrat die Verwaltung, «ein Aussprachepapier mit politisch aussichtsreichen Lösungsmöglichkeiten» zu erarbeiten.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, das Postulat 13.3805 der FDP-Fraktion «Klares Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht» zur Annahme zu empfehlen. In der weiteren Bearbeitung dieses Postulats verspricht sich der Bundesrat Aufschluss darüber, «wie eine allfällige Konfliktregel auszugestalten wäre, wenn das Landesrecht mit Normen der EMRK im Konflikt steht und wenn demokratisch gleichermassen legitimierte Normen des Landes- und des Völkerrechts im Widerspruch stehen».

Die Vorschläge des Bunderats vom März 2013

Der Bundesrat hatte am 15. März 2013 zwei Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt, welche das Verhältnis von Volksinitiativen zum Völkerrecht und Verfassungsrecht betreffen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 28. Juni 2013.

Erstens machte der Bundesrat den Vorschlag, Volksinitiativen vor der Unterschriftensammlung durch das Bundesamt für Justiz und die Direktion für Völkerrecht unverbindlich vorprüfen zu lassen. Die Vorprüfung sollte sich auf das gesamte Völkerrecht beziehen. Die Änderung hätte eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorausgesetzt.

Zweitens empfahl der Bundesrat, die Gründe für die Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen zu erweitern und Initiativen nicht zur Abstimmung zuzulassen, welche die Kerngehalte der Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung verletzen. Die Vorprüfung durch die Bundesverwaltung sollte sich auch auf die Kerngehalte beziehen. Über die Ungültigerklärung hätte aber weiterhin die Bundesversammlung nach dem Zustandekommen der Initiative entschieden. Dieser Vorschlag hätte eine Revision der Bundesverfassung (und ein obligatorisches Referendum) vorausgesetzt.

Kleinster gemeinsamer Nenner mit Schwachstellen

Die Vorschläge des Bundesrats waren die Umsetzung von zwei Motionen aus dem National- und dem Ständerat, welche ihrerseits als parlamentarische Antwort auf zwei Berichte des Bundesrats über das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht zustande kamen.

Leider war als Resultat dieser jahrelangen Diskussionen um die Zivilisierung des Initiativrechts nur der kleinste gemeinsame Nenner herausgekommen. Unter diesem politischen Kompromiss hat die Stringenz der Vorlage gelitten, wie eine Analyse des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zeigt: