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Nationale Kampagne gegen Mädchenbeschneidung

Das Schweizerische Komitee für UNICEF lanciert vom 6. Februar bis zum 8. März 2008 eine nationale Kampagne gegen die Beschneidung von Mädchen. Jährlich werden weltweit rund drei Millionen Mädchen Opfer dieser schädlichen Praktik; ihnen werden die Genitalien entweder teilweise oder komplett herausgeschnitten. Die Beschneidung ist gefährlich, schmerzhaft und führt bei den betroffenen Frauen oft zu schweren gesundheitlichen Problemen. Sie ist deshalb ein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität einer Frau. UNICEF führt am 21. und 22. Februar 2008 eine internationale Konferenz zum Thema durch, um die Erfahrungen in europäischen und afrikanischen Staaten auszutauschen.

Auch die Schweiz betroffen 

UNICEF schätzt, dass in der Schweiz rund 7'000 Mädchen oder Frauen beschnitten sind oder noch beschnitten werden sollen. Die Kinderrechtsorganisation führt seit Jahren Kampagnen gegen die Mädchenbeschneidung. Mädchen, für die auch in der Schweiz ein Risiko besteht, dass sie beschnitten werden, kommen aus afrikanischen Ländern wie Somalia, Äthiopien und Eritrea. Die Beschneidung findet in der Schweiz im Geheimen und unter sehr schlechten hygienischen Bedingungen statt oder die Mädchen werden zur Beschneidung ins Ausland gebracht.

UNICEF will ein klares und vollständiges Verbot

UNICEF fordert, dass die rechtliche Situation in der Schweiz geklärt werden muss. Die Organisation hat in den vergangenen Jahren eine schweizweite Umfrage durchgeführt und liess zwei Rechtsgutachten erarbeiten. Aus diesen geht hervor, dass Mädchen in der Schweiz nicht hinreichend vor Beschneidungen im Genitalbereich geschützt sind. Die Aufnahme der weiblichen Genitalverstümmelung als Strafnorm in die Schweizer Gesetzgebung, die jegliche Form der Beschneidung verbietet, sei für den Schutz der Mädchen unerlässlich, schreibt UNICEF Schweiz. Demnach stehen in der Schweiz bisher nur die zwei schlimmsten Formen der Beschneidung (Infibulation und Exzision) unter Strafe, weil nur sie als schwere Eingriffe in die körperliche Integrität gelten. Eine parlamentarische Initiative, welche ein vollständiges Verbot fordert, wurde zwar angenommen, eine Gesetzesänderung ist aber (noch) nicht erfolgt.

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