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Aufenthaltsbewilligung für Opfer häuslicher Gewalt

18.09.2007

Der Kanton St. Gallen macht einen Schritt zur Milderung des Ausländergesetzes: Personen, deren Aufenthaltsstatus an jenen des Ehepartners geknüpft ist, sollen dann einen eigenständigen Aufenthaltsstatus erlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie Opfer häuslicher Gewalt sind. Diese neue Praxis wird in einem Leitfaden den zuständigen Ämtern vorgeschrieben und soll ab September 2007 gelten. Der Kanton St. Gallen erfüllt damit als erster Kanton eine wichtige ausländerrechtliche Forderung, welche von engagierten Kreisen schon seit Jahren gestellt wurde.

FIZ: «Begrüssenswert»

Positiv sieht das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ), welches gewaltbetroffene Frauen im Migrationskontext berät und betreut, diese angekündigte Praxisänderung: Das FIZ begrüsse das Vorhaben der St. Galler ausserordentlich, seien doch seit der Petition von Christine Goll für ein Zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht 1996 11 Jahre vergangen, ohne dass diese Forderung im neuen Ausländergesetz Eingang gefunden hätte. Es sei heute immer noch in fast allen Kantonen so, dass gewaltbetroffene Migrantinnen ihr Aufenthaltsrecht riskieren, wenn sie sich an die Behörden wenden. Dies trotz der Gewaltschutzgesetze, die in vielen Kantonen in Diskussion oder umgesetzt sind.

«Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des Kantons St. Gallen begrüssenswert, und sollte Vorbild sein. Allerdings ist insofern Kritik anzubringen, dass in der Medienmitteilung auch der Verdacht mitschwingt, dass es Missbräuche geben könnte. So ist von Scheinehen die Rede, was entschieden zurückgewiesen werden muss. Gewaltbetroffene Frauen leben gelebte Ehen, erleben Gewalt und Demütigungen, und es ist sehr stossend, in diesem Zusammenhang unterschwellig die Opfer des Missbrauchs zu verdächtigen, und sie zu Tätern zu machen», kommentiert das FIZ den Entscheid des Kantons St. Gallen.

  • Ausländerrechtlicher Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und von Zwangsehen (online nicht mehr verfügbar)
    Mediencommuniqué des Justiz- und Polizeidepartements des Kantons St. Gallen vom 6. Juli 2007
  • Einmal Opfer ist genug (online nicht mehr verfügbar)
    St. Galler Tagblatt vom 7. Juli 2007