humanrights.ch Logo Icon

Schweizer Studie zu Zwangsheiraten: Verbot alleine genügt nicht

29.08.2012

Eine Studie der Universität Neuenburg liefert erstmals relativ verlässliche Zahlen zum Phänomen der Zwangsheiraten in der Schweiz. Demnach sind in den vergangenen zwei Jahren über 300 Frauen unter Druck gesetzt worden eine Ehe einzugehen, die sie nicht wollten. Die Autorinnen der Studie begrüssen, dass das Thema in den letzten Jahren auf die politische Agenda gesetzt worden ist. Sie empfehlen für die Zukunft aber eine neue Herangehensweise. Zwangsheiraten sollen nicht mehr als spezifisches Problem des Migrationsbereiches, sondern als Form der häuslichen Gewalt behandelt werden. Die Empfehlung basiert auf einer differenzierten Analyse der verschiedenen Formen von Zwangsheirat und richtet sich vor allem aus auf Personen, die unter anderem aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und behördlicher Praxis gezwungen sind, in einer Ehe zu bleiben.

Studie liefert erstes Grundwissen für Präventionsmassnahmen

Im Juni 2012 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, welches für Personen, die jemanden zu einer Heirat zwingen, Strafen von bis zu 5 Jahren Haft vorsieht. Neben dem Verbot will der Bundesrat auch die Prävention und Hilfe im Bereich der Zwangsheiraten ausbauen.

Leider bestand bisher wenig gesichertes empirisches Wissen zur Problematik. Basierend auf einer 2009 eingereichten Motion von SP-Nationalrat Andy Tschümperlin beauftragte das Bundesamt für Migration (BFM) deshalb Prof. Dr. Janine Dahinden und Dr. Anna Neubauer, zwei Sozialwissenschafterinnen der Universität Neuenburg mit der nun veröffentlichten Studie.

5-jähriges Bundesprogramm gegen Zwangsheiraten

Ab 14. September 2012 präsentierte der Bundesrat sodann sein Programm gegen Zwangsheiraten. Das auf fünf Jahre ausgelegte Programm «Bekämpfung Zwangsheirat»  startet im Januar 2013 und soll die Zusammenarbeit unter Beratungsstellen, Berufsleuten und Schulen stärken sowie Lücken bei Prävention, Beratung, Schutz und Schulung schliessen. So sollen in fünf Jahren in allen Regionen funktionierende Netzwerke gegen Zwangsheirat entstehen. Für die Realisierung setzt der Bund in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt zwei Millionen Franken ein.

Ausmass ist schwierig abzuschätzen

Zwangsheirat liegt gemäss der Studie vor, wenn «Personen im Rahmen von Partnerschaft, Heirat oder Scheidung von ihrem Umfeld (Eltern, Verwandtschaft, zukünftige Ehegatten/innen, Freunden/innen, usw.) unter Zwang oder Druck gesetzt werden.»

Die Studie zeigt erstmals das Ausmass von Zwangsheiraten in der Schweiz: Rund 1‘400 junge Frauen wurden demnach in den vergangenen zwei Jahren unter Druck gesetzt – sei dies zu heiraten (348 Fälle), eine Liebesbeziehung zu beenden (384 Fälle) oder auf eine Scheidung zu verzichten (659 Fälle). Die Zahlen sind eine Schätzung und mit Vorsicht zu geniessen, wie die Autorinnen betonen. Die Angaben stützen sich auf Befragungen von Institutionen wie etwa Frauenhäuser. Eine genaue Bezifferung sei vor allem wegen der vermuteten Dunkelziffer praktisch unmöglich.

Breites Spektrum von Betroffenen

Hinter den Zahlen verstecken sich Personen mit unterschiedlichem Hintergrund. Von den ersten beiden «Typen», Zwangsheirat und verbotene Liebesbeziehung, sind vor allem junge Frauen ausländischer Herkunft zwischen 18 und 25 Jahren betroffen. Die Balkanländer, die Türkei und Sri Lanka machen dabei den Grossteil aus. Die Betroffenen sind jedoch häufig in der Schweiz geboren (bei den Zwangsheiraten über ein Drittel, bei den Liebesbeziehungen rund die Hälfte) und mehrheitlich gut im Arbeitsmarkt oder Bildungssystem integriert.

Anders sieht es bei den Betroffenen aus, die daran gehindert werden, eine Scheidung einzureichen. Vier von fünf sind Ausländer/innen und die Mehrheit ist älter als 25 Jahre. Die Betroffenen sind zudem grösstenteils im Ausland geboren und wirtschaftlich von ihrem Ehemann (sehr selten von der Ehefrau) abhängig.

Zwangsheirat als Form der häuslichen Gewalt

Die Scheidungsverzichtsfälle machen mit 659 Fällen nicht nur die grösste Gruppe aus, die Studie hat bei diesen Fällen auch die häufigste Anwendung von physischer und sexueller Gewalt festgestellt. Von psychischer Gewalt sind indes fast alle Formen der Zwangsheirat berührt: Rund 88-95% aller von einer Zwangssituation betroffenen Personen sind psychischer Gewalt ausgesetzt.

Zwar stünden hinter Zwangsheiraten häufig auch Generationenkonflikte und migrationspolitische Aspekte. Die Autorinnen rücken jedoch die häusliche Gewalt in den Fokus und empfehlen eine «strategische Neuorientierung»: Zwangsheirat soll künftig nicht mehr wie bisher auf Migranten/-innen fokussiert angegangen werden, sondern im Zusammenhang mit Partnerschaft, Ehe und Scheidung als Form der häuslichen Gewalt thematisiert werden. Diese Problematik wäre unter Schweizern/-innen bereits bekannt und entsprechende Massnahmen wären schon auf verschiedenen Ebenen umgesetzt worden, begründen die Autorinnen den Sichtwechsel.

Bessere Koordination und Ausbau der Betreuungsangebote

Die Überschneidung mit dem Thema häusliche Gewalt greift die Studie auch bei der Formulierung von weiteren Lösungsansätzen auf. Ihre Resultate haben die beiden Sozialwissenschaftlerinnen zum Teil nämlich aus einer Online-Befragung von Fachpersonen verschiedener Institutionen und Organisationen, die mit von Zwangsverheiratung Betroffenen in Kontakt stehen, herausgefiltert. Und diese Umfrage ergibt, dass gut 56% der Fachpersonen sich bei Beratungen in Zwangssituationen mehr oder weniger macht- resp. hilflos fühlen. Die Überforderung ist verständlich: Die Grosszahl von Involvierten (Vereine, NGOs, Stiftungen, aber auch Schulen oder Arbeitgeber) hat mit der Thematik Zwangsheirat nur am Rande zu tun.

Die Studie plädiert deshalb für eine bessere Vernetzung der Institutionen, damit Betroffene an kompetente Stellen weiterverwiesen werden können. Lücken bestehen nach den Forscherinnen zudem bei spezifischen Massnahmen für Minderjährige, Männer und die Arbeit mit den Urhebern der Gewalt. Zudem sollte das Präventionsangebot, insbesondere an Schulen und über Lehrstellen, ausgebaut werden.

Spezialfall Zwangsehen, die im Ausland geschlossen werden

Handlungsbedarf besteht jedoch auch bei den Behörden, wie ein Artikel der NZZ offenlegt. Mitarbeitende von Zwangsheirat.ch kritisieren gegenüber der NZZ vor allem das mangelnde Zusammenspiel und die fehlende Sensibilisierung von Schweizer Botschaften, dem Bundesamt für Mitgration (BFM), kantonalen Migrationsämtern und dem Aussendepartement (EDA). Melden sich junge Menschen bei Zwangsheirat.ch sind den Beratenden oft die Hände gebunden. Insbesondere, wenn sich die Ratsuchenden im Ausland befinden und unmittelbar vor dem Abschluss einer Zwangsehe stehen, etwa weil ihre Eltern ohne ihr Wissen im Vorfeld des Ferienaufenthaltes die Heirat organisiert haben.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat bereits angekündigt, dem Bundesrat auf der Basis der Neuenburger Studie konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Insbesondere der Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Aufenthaltsbewilligung muss auf politischer Ebene reflektiert werden, wie die Studien-Autorinnen schreiben. Ist doch gerade bei Ausländer/innen, die an einer Scheidung gehindert werden, die vom Zivilstand abhängige Aufenthaltsbewilligung häufig die grösste Krux.

Kommentar von Humanrights.ch

Humanrights.ch begrüsst die erstmalige quantitative Erfassung der von Zwangsheirat betroffenen Personen in der Schweiz. Diskutiert werden kann, ob es sachdienlich ist, die Themen «Zwangsheiraten» und «Häusliche Gewalt» über einen Kamm zu scheren.

Gerade bei den Scheidungsverzichtsfällen, auch Zwangsehen genannt, muss nicht per Definition häusliche Gewalt mit im Spiel sein – durch äussere Umstände geformte Zwänge (wie etwa wirtschaftliche Abhängigkeit, Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung etc.) können genügen, um den Druck, verheiratet bleiben zu wollen, aufrechtzuerhalten. Wenn hier die Studie davon spricht, dass ein Grossteil der Betroffenen auch unter häuslicher Gewalt leidet, so ist diese Problematik ernst zu nehmen – es darf indes nicht übersehen werden, dass für die Studienresultate vor allem Institutionen wie Frauenhäuser befragt wurden, die gerade im Bereich häuslicher Gewalt spezialisiert sind.

Im Gegenzug weist nicht jede von der Familie nicht tolerierte Liebesbeziehung die Intensität einer Zwangsheirat auf. Verbotene Liebesbeziehungen dürften aus staatlicher Sicht erst dann zum Problem werden, wenn der Konflikt zwischen Eltern und Kindern durch psychische oder physische Gewaltanwendung ausgetragen wird – ein klassischer Bereich der häuslichen Gewalt, nicht jedoch zwingend ein Thema der Kategorie «Zwangsheiraten».

Nicht ohne Grund verweisen spezialisierte Organisationen darauf, dass Zwangsheirat eben nicht nur ein häusliches, familiäres Problem ist, sondern ein gesellschaftliches – das heisst, ein Problem der jeweiligen «Communities» - und deshalb auch ein weiteres Umfeld davon betroffen ist. Letztendlich stellt sich die Frage, welches denn die (praktischen) Konsequenzen sind, wenn Zwangsheirat unter häuslicher Gewalt behandelt werden soll anstatt als Migrationsthema. Hiesse dies etwa, dass das BFM und die Integrationsstellen die Präventions- und Beratungsarbeit den Gleichstellungsinstitutionen überlassen sollten?

Wer bei dieser Diskussion an Haarspalterei denkt, vergisst, dass die Hauptbetroffenen dessen, was gemeinhin als Zwangsheirat verstanden wird – junge Mädchen, die fürchten, in der Schweiz oder im Heimatland verheiratet zu werden – zwischen Stuhl und Bank zu fallen drohen. Die offenbar nicht optimal funktionierende Koordination zwischen dem BFM, den kantonalen Migrationsämtern und den Schweizer Botschaften dürfte sich kaum verbessern, wenn man diesen migrationsnahen Stellen signalisiert, dass sie das Thema Zwangsheirat künftig getrost andern überlassen können.

Weiterführende Informationen