humanrights.ch Logo Icon

Schutz nationaler Minderheiten: Experten/-innen des Europarats in der Schweiz

07.11.2012

Vom 5. bis 7. November 2012 hat eine Delegation des Europarates die Schweiz besucht und Informationen zur Umsetzung des Minderheitenabkommens in der Schweiz gesammelt. Nach Angaben des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) traf die Delegation Mitglieder des Bundesparlaments, der Bundesverwaltung und der kantonalen Behörden sowie Vertreter/innen verschiedener Vereinigungen, welche die Interessen der nationalen Minderheiten vertreten und von NGO, die in diesem Bereich tätig sind.

Die Schweiz unterbreitete ihren dritten Staatenbericht zum Minderheitenabkommen im Januar 2012. Voraussichtlich im Frühling 2013 wird nun das Expertenkomitee des Europarats seinen eigenen Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch die Schweiz vorlegen, bzw. zuhanden des Bundesrates verabschieden. Dieser hat dann die Gelegenheit, die von den Experten/-innen festgehaltenen Eindrücke und Empfehlungen zu kommentieren. Im Herbst 2013 wird das Ministerkomitee des Europarats schliesslich die Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Schweiz unter Berücksichtigung der von ihr eingereichten Stellungnahme verabschieden.

Einziges Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten

Die Schweiz hatte am 25. Januar 2012 ihren dritten Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet. Der Bundesrat hielt im begleitenden Communiqué fest, dass in den vergangenen Jahren für den Schutz nationaler Minderheiten grosse Verbesserungen erzielt werden konnten. Diese Verbesserungen beziehen sich vorwiegend auf die Sicherstellung der Situation sprachlicher Minderheiten. In Bezug auf die Situation der Fahrenden besteht weiterhin Handlungsbedarf, wie auch der Bundesrat eingesteht.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist das einzige rechtlich bindende multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten. Es trat für die Schweiz im Februar 1999 in Kraft. Die Schweiz anerkennt jedoch im Rahmen des Abkommens nur alteingesessene nationale Minderheiten an - neben den Sprachminderheiten sind dies insbesondere die Fahrenden und Juden. Grundsätzlich ausgenommen vom Schutz als nationaler Minderheit sind zudem ausländische Staatsangehörige. Minderheiten, die im Zuge jüngerer Entwicklungen entstanden sind, kommen nicht in den Genuss des besonderen Schutzes. Das heisst, die Schweiz anerkennt etwa Angehörige der muslimischen Glaubensgemeinschaft nicht als Minderheit im Sinne des Abkommens.

Dennoch kommt im Bericht der Schweiz zum Ausdruck, dass das Klima für Minderheiten, die die Schweiz nicht anerkennt, schwieriger wird. In diesem Zusammenhang weist der Bericht zuhanden des Europarates unter anderem auf das Beratungsnetz für Rassismusopfer hin, ein Projekt von humanrights.ch und der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR). Der jährliche Bericht, der aus dem Projekt hervor geht, zeigt eine zunehmende Tendenz bei rassistischen Vorfällen, welche Muslime/-innen und Menschen mit dunkler Hautfarbe betreffen, was auch im Bericht zuhanden des Europarates Erwähnung findet.

Dokumentation

Weiterführende Informationen

  • Beratung bei rassistischen Vorfällen: Bericht 2010
    humanrights.ch, 20. Juni 2011 (online nicht mehr verfügbar)