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Keine Sonderbewilligung für Fahrende

27.09.2005

Das Anliegen der Fahrenden auf Erhalt ihrer Identität geniesst zwar verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Schutz, doch lässt sich daraus kein Anspruch auf eine Lebensweise ohne raumplanerisch bedingte Einschränkungen ableiten.

BGE 129 II 321