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Staatenbericht zum Fakultativprotokoll über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und -pornografie

13.12.2011

 

Die Schweiz hat mit dreijähriger Verspätung ihren ersten Bericht über die Umsetzung des zweiten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Das Abkommen ist für die Schweiz seit Oktober 2006 in Kraft.

Der Staatenbericht zeigt auf, welche Massnahmen zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornografie die Schweiz seit in Kraft treten getroffen hat. Er verweist dabei auf die vorgenommenen Anpassungen des Strafgesetzbuches und auf Entwicklungen in der Strafverfolgung, Opferhilfe, Prävention oder internationalen Zusammenarbeit. Der Bericht richtet sich an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes, welcher die Darlegungen der Schweiz nun prüfen wird und sodann mit eigenen Empfehlungen das Prüfungsverfahren abschliessen wird.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz schreibt auf der Website, man sei froh, dass der Bundesrat damit das Prüfungsverfahren beim UNO-Kinderrechtsausschuss zu diesem Aspekt der Kinderrechtskonvention eingeleitet hat. Das Netzwerk stellt einen ergänzenden Bericht in Aussicht, der insbesondere die Leistungen der Schweiz im präventiven Bereich kritisch ausleuchten werde. 

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