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Konzernverantwortungsinitiative

Knappe Absage an «Klare Regeln für Schweizer Konzerne, weltweit»

16.03.2015

Der Nationalrat hat am 11. März 2015 nach einer turbulenten Debatte eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, die eine gesetzliche Grundlage für Sorgfaltsprüfungspflichten für Unternehmen verlangte, abgelehnt. Nun will die Zivilgesellschaft den Druck für das Anliegen nochmals erhöhen: Ende April 2015 wird die «Konzernverantwortungsinitiative» lanciert.

Kehrtwende in letzter Minute

Eine knappe Mehrheit des Parlaments foutiere sich um eine zukunftsfähige Schweizer Menschenrechts- und Standortpolitik, schreibt «Recht ohne Grenzen» in einer Medienmitteilung vom 11. März 2015. Die Nationalratsdebatte hatte vorerst hoffnungsvoll begonnen: Nach einer breiten Diskussion über dieses wichtige Thema wurde die Motion zuerst mit 91 gegen 90 Stimmen, mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. «Recht ohne Grenzen» schreibt dazu: «Während knapp eineinhalb Stunden war die Schweiz Vorreiterin in Sachen verantwortungsvolle Wirtschaft.» Doch dann folgte die Kehrtwende: Die rechte Ratshälfte und die konservative Wirtschaftslobby, namentlich Economiesuisse und Swissholdings, organisierten sich, und schliesslich brachte die CVP im Rat einen Rückkommensantrag ein. Kurz vor Ende der Sitzung kam es zur Neuauflage der Abstimmung, diesmal mit umgekehrtem Resultat: 95 Nein- zu 86 Ja-Stimmen.

«Recht ohne Grenzen» ist überzeugt, dass der Vorschlag eine breite Unterstützung bei fortschrittlichen Wirtschaftskräften hat. Eine bedeutende Minderheit des Parlaments sei der Meinung, dass eine zukunftsfähige Schweiz ihre Konzerne stärker in die Pflicht nehmen muss. Die Ablehnung mache aber auch klar, dass sich ohne grösseren Druck in dieser Frage in der Schweiz nichts bewegen werde. Deshalb hätten Anfang Jahr über 60 Nichtregierungsorganisationen, darunter auch humanrights.ch, beschlossen, die Konzernverantwortungsinitiative zu lancieren. Sie wird Ende April der Öffentlichkeit vorgestellt.

Vorübergehender Zwischenerfolg für die Kampagne

Am 1. September 2014 hatte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) eine Motion überwiesen, die vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt für Unternehmen verlangt. Dies hätte möglichst im Rahmen der bevorstehenden Aktienrechtsrevision geschehen sollen. Dass dieses Anliegen in der Kommission eine Mehrheit fand, war ein sehenswerter Zwischenerfolg für die Kampagne «Recht ohne Grenzen», die Druck für eine verbindliche Regulierung fordert.

Die NGO-Allianz «Recht ohne Grenzen» hatte im Juni 2012 eine Petition mit 135'285 Unterschriften eingereicht. Die Petition verlangt verbindliche Bestimmungen, damit international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltvorschriften respektieren müssen, und dass Betroffene vor schweizerischen Gerichten Wiedergutmachung einfordern können. In der Folge wurden verschiedene Vorstösse im Parlament erfolgreich lanciert. Zu den über 50 Träger- und Unterstützer-Organisationen von «Recht ohne Grenzen» gehört auch humanrights.ch.

Gesetzliche Verankerung der Sorgfaltsprüfung

Im März 2013 überwies der Nationalrat seiner aussenpolitischen Kommission (APK-N) ein Postulat, welches den Bundesrat beauftragte, eine rechtsvergleichende Studie zu einer gesetzlichen Verankerung der Sorgfaltsprüfung auszuarbeiten. Der resultierende Bericht wurde vom Bundesrat am 28. Mai 2014 veröffentlicht.

Bereits am 1. Sept. 2014 hat die APK-N auf den Bericht des Bundesrats reagiert und diesen mit einer Motion beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt auszuarbeiten und diese wenn möglich in die laufende Revision des Aktienrechts zu integrieren. Damit diese Motion verbindlich wird, müssen ihr aber zuerst National- und Ständerat zustimmen.

Ständerat verlangt Bericht über Wiedergutmachung

Nach einigem Hin & Her in der Bearbeitung der Petition «Recht ohne Grenzen» durch den Ständerat hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) am 11. Aug. 2014 ein Postulat angenommen, welches einen Bericht über die Wiedergutmachungs-Mechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen fordert. Der Bundesrat soll aufzeigen, mit welchen gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Mechanismen andere Länder diese Frage regeln und welche Massnahmen für die Schweiz als Sitzstaat internationaler Unternehmen adäquat wären.

Anfang November 2014 hat der Bundesrat das Postulat der APK-Ständerat zur Annahme empfohlen. Im Anschluss daran hat der Ständerat am 26.11.2014 dem Postulat zugestimmt. Somit muss der Bundesrat zur Frage der Wiedergutmachung einen Bericht verfassen.

    Weitere Erfolge im Parlament

    Bereits früher waren verschiedene Anliegen von «Recht ohne Grenzen» im Nationalrat erfolgreich gewesen. Im Sommer 2012 hatten fünf Parlamentarier/innen im Nationalrat Vorstösse eingereicht. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Vorstösse fest, dass den Ruggie-Leitprinzipien des UNO-Menschenrechtsrates zu Wirtschaft und Menschenrechten eine «hohe Relevanz» zukomme. Er empfahl zudem das Postulat von Grafenried zur Annahme. Der Bundesrat betonte weiter, die Unternehmen hätten eine allgemeine Sorgfaltspflicht für ihre Tochtergesellschaften wahrzunehmen. Darüber hinaus anerkannte er, dass die Tätigkeiten von Rohstoffirmen insbesondere in Konfliktgebieten für die Schweiz ein Reputationsrisiko darstellen. Dennoch setze die Regierung weiterhin auf rein freiwillige Massnahmen.

    Strategie zur Umstzung der Ruggie-Leitprinzipien

    Im Dezember 2012 hatte der Nationalrat schliesslich das Postulat von Alec von Grafenried (G/BE) angenommen, welches verlangt, dass die Schweiz eine Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von John Ruggie ausarbeitet. Die Arbeiten dazu sind unter dem Titel eines «Nationalen Aktionsplans» im Gange und sollten bis Ende 2014 abgeschlossen sein.

    Parlamentarische Vorstösse und Antworten des Bundesrats

    Hintergrundinfos zur Kampagne «Recht ohne Grenzen»

    Selbstverantwortung genügt nicht!

    Ob Glencore in Kongo, Holcim in Guatemala oder Triumph in Thailand: Immer wieder kommen Schweizer Konzerne mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Viele Firmen haben sich in den letzten Jahren, meist auf Druck von aussen, Regeln für ein sozial und ökologisch verantwortliches Verhalten gegeben (Corporate Social Responsibility). Leider sind diese Initiativen rechtlich nicht verbindlich. Die Unternehmen bestimmen selber, was «soziale und ökologische Verantwortung» bedeutet. Oft fehlt eine unabhängige Instanz, welche die Einhaltung der Regeln überprüft. Untersuchungsberichte bleiben unter Verschluss, Verstösse werden nicht geahndet.

    Als Standort von sehr vielen international tätigen Unternehmen kommt der Schweiz eine besondere Verantwortung zu. Pro Kopf der Bevölkerung hat sie weltweit die höchste Dichte an solchen Konzernen. Dank tiefen Steuern und anderen Vorteilen ist die Schweiz nicht nur für alt eingesessene Firmen interessant, sie zieht auch immer mehr dubiose Zuzüger an, etwa aus dem Rohstoff- oder Sicherheitsbereich. Bisher hat sich die offizielle Schweiz gegen rechtlich verbindliche Richtlinien für Multis ausgesprochen – höchste Zeit, dass sie dies ändert!

    Sorgfaltspflichten und Wiedergutmachung stehen im Zentrum der Forderungen

    Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» setzt bei diesen Problemen an. Bundesrat und Parlament sollen gesetzliche Bestimmungen erlassen, damit Schweizer Konzerne, ihre Tochterfirmen und Zulieferer weltweit die Menschenrechte und Umweltnormen einhalten müssen. Konkret bedeutet dies, dass

    • Schweizer Konzerne für ihre Tätigkeiten, ihre Tochterfirmen und Zulieferer vorsorglich Massnahmen (Sorgfaltspflicht) treffen müssen, um hier und anderswo Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern;
    • Menschen, die durch die Tätigkeiten von Schweizer Konzernen, ihren Tochterfirmen und Zulieferern Schaden erleiden, hier Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können.

    Folgeaktionen im Rahmen der Kampagne

    Die Kampagnenleitung erwartet, dass der Bund die Strategie zur Umsetzung der Ruggie-Leitlinien der UNO rasch erarbeitet und dass diese nicht nur auf Freiwilligkeit, sondern auch auf verbindliche Regeln für multinationale Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte setzt. Insbesondere sei der Zugang von Geschädigten zu einer fairen Wiedergutmachung aufzuzeigen. Dies schrieb die Kampagnenleitung im Dezember 2012 als Reaktion auf die Überweisung des Postulats von Grafenried.

    Anlässlich des World Economic Forums (WEF) haben sodann im Januar 2013 über 10'000 Personen die Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann per Mail aufgefordert, endlich konkrete Schritte zu unternehmen, damit Schweizer Konzerne weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen. In ihrem Antwortschreiben signalisieren die Bundesräte Verständnis, stellen aber keine konkreten Schritte in Aussicht. Sie erwähnen jedoch, dass der Bundesrat das Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 12.3980, das einen rechtsvergleichenden Bericht über menschenrechtliche Sorgfaltspflicht fordert, unterstützt.

    Konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen

    Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» war im November 2011 mit der Lancierung der Petition gestartet worden. Am 20. März 2012 stellte der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Genfer Anwalts François Membrez an einer Tagung in Bern eine Studie vor, welche konkrete Vorschläge für Gesetzesanpassungen in der Schweiz unterbreitet.

    Membrez schlägt in Übereinstimmung mit der Kampagne «Recht ohne Grenzen» konkrete Gesetzesänderungen in zwei Bereichen vor. Einerseits soll eine Sorgfaltspflicht für die Konzernzentralen bezüglich Menschenrechte und Umweltschutz verankert werden und auch für die Aktivitäten ihrer Tochtergesellschaften und Zulieferer im Ausland gelten. Heute haftet die Konzernzentrale in der Schweiz nicht für Verstösse ihrer Tochtergesellschaften – das Gesetz betrachtet sie als eigenständige juristische Personen. Zweitens, so Membrez, müssten die Opfer von solchen Umwelt- und Menschenrechtsverstössen besseren Zugang zu Schweizer Gerichten erhalten.

    Internationale Bemühungen

    Auch die UNO und die OECD versuchen, international tätige Unternehmen stärker auf die Respektierung von Menschenrechten zu verpflichten. Kürzlich hat die OECD ihre Leitsätze für multinationale Unternehmen überarbeitet und ein Kapitel zu den Menschenrechten hinzugefügt. Allerdings sind auch diese Leitsätze nicht verbindlich. Im Juni 2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat Empfehlungen des Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie. Sein Konzept baut auf drei Pfeilern auf: Alle Regierungen haben die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, - auch vor Verletzungen durch Unternehmen. Zweitens tragen alle Unternehmen Verantwortung dafür, die Menschenrechte einzuhalten. Und drittens sollen Menschen, die wegen Menschenrechtsvergehen durch Firmen Schaden erleiden, Wiedergutmachung verlangen können.

    Auch die EU setzt ein Zeichen. So hat die EU-Kommission im April 2013 eine Richtlinie zum Reporting im ausserfinanziellen Bereich verabschiedet. Nach dieser Richtlinie sind Unternehmen ab einer bestimmten Grösse verpflichtet, im Sinne der OECD-Guidelines jährlich über ihre Anstrengungen im Bereich Menschenrechte, Umweltschutz, Arbeitsrechte und Korruptionsbekämpfung zu berichten. Damit zeigt die EU, dass eine staatliche Regulierungspflicht unabdingbar ist. Gleichzeitig werden damit europäische Unternehmen in die Pflicht genommen, Menschenrechte und Umweltschutz zu achten sowie die entsprechenden Massnahmen umzusetzen.