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Nationale Menschenrechtsinstitution

Neues Positionspapier der AG Menschenrechtsinstitution

15.09.2005

 

Die NGO-Arbeitsgruppe zur Schaffung einer schweizerischen Menschenrechtsinstitution bringt neuen Wind in die hängende Diskussion um die Schaffung einer schweizerischen Menschenrechtsinstitution: Ein Flyer und ein Positionspapier präzisieren die Zielvorstellungen der Arbeitsgruppe von Amnesty International Schweizer Sektion, Alliance Sud, Erklärung von Bern, Humanrights.ch / MERS, Gesellschaft für bedrohte Völker, Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax und dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH.

Die Diskussion um eine nationale Menschenrechtsinstitution für die Schweiz findet ihren Weg auch in die Medien. Nach Beiträgen in 24heures und Le Temps berichtet die BZ anlässlich des 10-Jahre-Jubiläums der Kommission gegen Rassismus (EKR) über die Möglichkeit, die EKR in eine allgemeine Menschenrechtskommission umzuwandeln. Keiner dieser Beiträge ist falsch. Den richtigen Kern treffen sie indessen auch nicht. Die entscheidende Frage lautet, ob in der Schweiz eine wirksame Institution entstehen soll, die den Voraussetzungen der Pariser Prinzipien gemäss UN-Resolution 48/134 genügt. Daran orientieren sich die Überlegungen der Nichtregierungsorganisationen. Diese führen zum Modell einer unabhängigen Stiftung mit genügend Personalressourcen. Es wird jedenfalls nicht genügen, der EKR zu sagen, sie sei jetzt – ohne dass es mehr Kosten dürfe - für das gesamte UN-Menschenrechtssystem zuständig. 

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