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Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen verabschiedet

20.10.2004

 

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) befand sich in der Herbstsession 2004 in der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hielt mit 83 zu 76 Stimmen daran fest, dass die Kantone für unabhängige «Informations- und Beratungsstellen» für pränatale Untersuchungen sorgen müssen. Bundesrat und Ständerat verlangen dagegen lediglich die Einrichtung von «Informationsstellen», weil sie einen Mehraufwand und einen Ausbau der Schwangerschaftsberatungsstellen befürchteten. Die beiden Räte einigten sich schlussendlich auf einen Kompromiss. Demnach sollen die Kantone für die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen besorgt sein, die aber nur in «allgemeiner Weise» über pränatale Untersuchungen informieren (Art. 17 Abs. 3 GUMG). In den Schlussabstimmungen stimmte der Nationalrat mit 169 zu 9 Stimmen und der Ständerat einstimmig der Vorlage zu.

Das Gesetz bezweckt den Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit vor missbräuchlichen genetischen Untersuchungen und der Interpretation solcher Untersuchungen. So soll niemand wegen seines Erbgutes diskriminiert werden. Genetisch und pränatale Untersuchungen dürfen nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person und nach hinreichender Aufklärung derselben durchgeführt werden. Jede Person kann sich zudem auf das Recht, die Kenntnisnahme von Informationen über ihr Erbgut zu verweigern, berufen.