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Anti-Folterpolitik des Bundesrates

09.11.2004

In Ihrer Anfrage vom 1. Juni 2004 stellte Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi dem Bundesrat verschiedene Fragen zu seiner Anti-Folterpolitik. So wollte sie wissen, ob der Bundesrat die bestehenden Normen gegen die Folter für ausreichend halte oder im Rahmen der UNO und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Konsequenzen aus den Vorkommnissen in irakischen Gefängnissen gezogen werden müssten. Müller-Hemmi erkundigte sich nach dem Zeitplan für den Beitritt der Schweiz zum Fakultativprotokoll zur UNO-Konvention gegen Folter und die Haltung der Kantone gegenüber diesem Protokoll.

Der Bundesrat vertrat in seiner Antwort die Meinung, dass die bestehenden internationalen Verpflichtungen rechtlich ausreichend seien, um Folterungen zu verhindern und wirksam zu bekämpfen. Einige Staaten hätten diese Übereinkommen allerdings noch nicht ratifiziert oder beachteten die daraus entstehenden Verpflichtungen nicht. Diese Staaten, so der Bundesrat weiter, müssten deshalb dringend ermahnt werden, die Menschenrechte jeder Einzelperson zu respektieren und sie auf keinen Fall zu foltern. Betreffend die Frage zum Thema Zusatzprotokoll vermied es der Bundesrat, sich auf einen genauen Zeitplan festzulegen. Er hielt lediglich fest, dass die Ratifikationsbotschaft in der laufenden Legislaturperiode (2004-2007) verabschiedet werden solle. Zur Haltung der Kantone bemerkte die Landesregierung, dass sich im Rahmen einer informellen Vernehmlassung 24 Kantone für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ausgesprochen hätten.