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Mitglieder für die künftige Kommission gegen Folter gesucht

Die Schweiz hat das Fakultativprotokolls zum UNO-Abkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) mit dem Entscheid der Eidg. Räte vom 20. März 2009 ratifiziert. Das Abkommen wird am 30. September 2009 in Kraft treten. Als Folge der Ratifizierung setzt der Bund nun eine nationale Kommission zur Verhütung von Folter ein. Diese soll jährlich rund dreissig Orte des Freiheitsentzugs in der Schweiz besuchen und darauf aufbauend Empfehlungen an die zuständigen Autoritäten erlassen. Diese Empfehlungen sollen die Situation der Personen im Freiheitsentzug verbessern sowie Folter und anderen Misshandlungen vorbeugen. Die Kommission unterbreitet zudem Vorschläge zu geltenden Erlassen oder Erlassentwürfen.

Die Kommission wird aus zwölf unabhängigen Mitgliedern bestehen. Der Bund sucht hierfür nach Personen, die über langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Rechtspflege verfügen, insbesondere der Strafrechtspflege, des Strafvollzugs oder des Polizeiwesens oder auf den verschiedenen Gebieten, die für die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, von Bedeutung sind (Medizin, Psychiatrie, Psychologie, Soziale Arbeit). Erfahrung in einer NGO oder mit Bezug auf die Besuche der Haftorte sind von Vorteil. Die Kommissionsmitglieder sowie das Präsidium werden vom Bundesrat auf vier Jahre ernannt.

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