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Kommission zur Verhütung von Folter äussert sich zu Isolationsmassnahmen im Strafvollzug

Im März 2010 starb in der Strafanstalt Bochuz ein Mann im Hochsicherheitstrakt. Dieses Ereignis war Anlass für den späteren Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF). Sie hat nun den Bericht zu ihrem Besuch und den danach in Angriff genommenen Massnahmen in Bochuz veröffentlicht. Dieser thematisiert neben den Bedingungen von isolierten Häftlingen in der betroffenen Anstalt Bochuz auch generell die Problematik der Isolationshaft.

Im April 2011 stattete die NKVF der Strafvollzugsanstalt Bochuz im Kanton Waadt einen Kurzbesuch ab. Nach dem Besuch empfahl die Kommission dringend, die strikte Isolierung gewisser Insassengruppen so schnell als möglich zu beheben. Im nun veröffentlichten Bericht zum Besuch begrüsst die Kommission die seither vorgenommenen Änderungen an der Infrastruktur. Die baulichen Veränderungen hätten zur Verbesserung der materiellen Haftbedingungen geführt. Allerdings ist die NKVF gemäss Pressemitteilung weiterhin besorgt über die generelle Problematik der Isolierung bestimmter Insassengruppen. 

Für eine Einordnung des Besuchs ist die Vorgeschichte relevant: Im März 2010 starb der Häftling Skander Vogt in seiner Gefängniszelle der Strafanstalt Bochuz. Der an einer Persönlichkeitsstörung leidende Vogt hatte seine Matratze angezündet und erstickte daraufhin im Rauch (vgl. hierzu Tod eines Gefängnisinsassen: Symptom eines zu überdenkenden Strafvollzuges) Kurze Zeit nach dem tragischen Ereignis beabsichtigte die Kommission, die Haftbedingungen von verwahrten oder stationär therapierten Personen im Sinne von Art. 59 Abs. 3 StGB bzw. Art. 64 StGB, wie sie auch im Fall Skander Vogt galten, in einer vergleichenden Studie genauer zu untersuchen. Da sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, war die NKVF jedoch nicht in der Lage, sich eingehender mit Haftbedingungen wie jenen in Bochuz zu beschäftigen.

Langandauernde Isolationsmassnahmen sind zu unterbinden

Die NKVF nimmt nun allerdings den Bericht zu Bochuz zum Anlass auch über diese Strafanstalt hinaus zu schauen und sich generell mit der Problematik der Isolationshaft und ihrer Anwendung bei verschiedenen Kategorien von Strafgefangenen zu befassen. So schreibt die Kommission in ihrem Bericht, dass Isolationsmassnahmen von 6 Monaten, welche zudem noch verlängert werden könnten, nicht verhältnismässig seien. Eine Isolationshaft sei so kurz als möglich zu halten und dürfe in keinem Fall mehr als ein paar Wochen dauern. Weiter kritisiert die NKVF die Sicherheitsmassnahmen in der Strafanstalt Bochuz bei der Isolierung generell als zu streng. Damit werde riskiert, den Zustand der Häftlinge, welche häufig an einer Persönlichkeitsstörung leiden, noch zu verschlimmern. Er sei überzeugt, dass solche Häftlinge eine sozio-therapeutische und erzieherische Pflege benötigten, erklärte Dr. med. lic. iur. Jean-Pierre Restellini, Präsident der NKVF, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Kommission will weitere Besuche vor Ort abstatten und so die Situation dieser Gefängnisinsassen, die sie als besonders verletzlich einschätzt, weiter aufmerksam verfolgen.

Dokumentation