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UNO-Ausschuss gegen Folter prüft Schweizer Staatenbericht

10.05.2005

Das UNO-Komitee gegen Folter (CAT) hat den vierten Bericht der Schweiz zur Einhaltung der Konvention gegen die Folter geprüft. Rund 25 Prozent des Berichts der Schweiz bezogen sich gemäss einem UNO-Experten auf Asylrechtsfragen. Ein Thema war aber auch das Vorgehen der Polizeikräfte bei Grossdemonstrationen wie etwa anlässlich des G8-Gipfels in Genf.

Die Schlussfolgerungen zum Schweizer Staatenbericht und zur Befragung der Schweizer Delegation sind am 20. Mai 2005 veröffentlicht worden. Das CAT empfiehlt der Schweiz u.a. auf den Einsatz von Elektroschockwaffen zu verzichten. Dieser ist im Entwurf des Zwangsanwendungsgesetzes, welches die Anwendung von polizeilichen Zwangsmitteln bei der Ausschaffung von ausländischen Personen regeln soll, vorgesehen. Die Empfehlungen des CAT betreffen zu einem grossen Teil den Umgang mit Asylsuchenden. In diesem Zusammenhang erwähnt das UNO-Komitee, dass auch unter dem revidierten Asylrecht dereinst die Rechte der Asylsuchenden auf ein faires Verfahren, auf effektive Rechtsmittel und soziale und wirtschaftliche Rechte zu gewähren sind.

Amnesty International fordert in einer Medienmitteilung die Umsetzung der Empfehlungen des CAT. Die Menschenrechtsorganisation Association pour la prévention de la torture (apt) hat einige Angaben über den Verlauf der Sitzung in einer Art Protokoll zusammengetragen. Die wichtigsten Punkte können dort nachgelesen werden.