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Verweigerter Zugang zum WEF in Davos 

15.09.2005

Das Bundesgericht gab der Auffassung des Bündner Verwaltungsgerichts recht, wonach ein Journalist nicht in zivilrechtlichen Ansprüchen (Civil Rights)
gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen sei. Der Journalist wurde im Januar 2001 von der Polizei daran gehindert, ans WEF nach Davos zu fahren.