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Fünfter Berichtszyklus 2018–2021

16.01.2023

Der zehnte, elfte und zwölfte Bericht der Schweiz an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung CERD wurde Ende November 2018 vom Bundesrat genehmigt und an den CERD übermittelt. Dieser behandelte den Bericht sowie zusätzliche Informationen vonseiten der Zivilgesellschaft an seiner 105. Session vom 15. November bis 3. Dezember 2021.

Staatenbericht der Schweiz

NGO-Bericht

Am 30. März 2020 überreichte die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz dem UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der rassistischer Diskriminierung (CERD) ihren Schattenbericht und veröffentlichte eine Medienmitteilung.

Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR

Die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR hat im Frühling 2020 einen Bericht an den CERD-Ausschuss verfasst.

Zusätzliche Informationen an den CERD

humanrights.ch, die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht und die Allianz gegen Racial Profiling haben dem CERD zusätzliche Informationen für die Überprüfung der Schweiz zukommen lassen. Die Additional Information betreffen das DNA-Profil-Gesetz und die COVID-19 Zwangstests für abgewiesene Asylsuchende. Amnesty International Schweiz hat zusätzliche Informationen zu Folter und Misshandlung gegenüber geflüchteten Menschen und Migrant*innen sowie zum Bundesgestz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT eingereicht.

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

Die Überprüfung der Schweiz fand am 15./16. November 2021 im Rahmen der 105. Session des UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung statt. Im Vorfeld der Befragung der Schweizer Delegation beteiligten sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen – so auch humanrights.ch und die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz – an einer Fragerunde und einem informellen Austausch mit den Expert*innen des CERD. Am 3. Dezember 2021 veröffentlichte der UNO-Ausschuss seine Abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen an die Schweiz.

Follow-Up

Gemäss Ziffer 35 der Concluding Observations muss die Schweiz innerhalb eines Jahres nach deren Annahme einen Bericht darüber einreichen, wie sie die Empfehlungen zu Rassistisch motivierten Hassverbrechen und Hassreden (Ziff. 16 Bst. a und b), Racial Profiling (Ziff. 20 Bst. b) und dem Umgang mit Menschen ohne Staatsbürger*innenschaft (Ziff. 26 Bst. a, d und e) umgesetzt hat. Am 28. November 2022 übermittelte die Schweiz dem Ausschuss Informationen zu diesen Punkten. Die Bundesbehörden behalten sich das Recht vor, dem Ausschuss in seinem nächsten Bericht, der für den 29. Dezember 2025 vorgesehen ist, weitere wichtige Informationen zu diesen Fragen zu unterbreiten und ihm über zwischenzeitliche Entwicklungen zu berichten.