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UNO-Kinderrechtsausschuss

01.07.2019

Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte von Kindern im Februar 1997 ratifiziert, das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten im Juni 2002 und das Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie im September 2006. Zudem hat die Schweiz mit der Ratifizierung im April 2017 die Kompetenz des UNO-Kinderrechtsausschuss, individuelle Beschwerden entgegenzunehmen, anerkannt. Im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens hat sich der Ausschuss in der Vergangenheit unter anderem mit Fragen des Status von (unbegleiteten) minderjährigen Asylsuchenden, des Rechts auf Bildung oder der weiterhin praktizierten Körperstrafen auseinandergesetzt.