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Verbot der Körperstrafen gegen Kinder: Details zum UPR-Follow up

Empfehlung

  • Das explizite Verbot von allen Praktiken von Körperstrafen gegen Kinder in Erwägung ziehen.
    (= Empfehlung 57.23)

Zielsetzung der NGO-Koalition

  • Das Verbot der Körperstrafen ist im Zivilgesetzbuch verankert. 

Stand der Dinge

Nachdem der Nationalrat am 2. Dez. 2008 eine entsprechende parlamentarische Initiative deutlich abgelehnt hat, ist die Umsetzung der Empfehlung nicht mehr auf der politischen Agenda.

Resultat

Diese Empfehlung hat sich erledigt, nachdem die «Erwägung» negativ verlaufen ist.