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UPR: 140 Empfehlungen zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz

31.10.2012

Im Rahmen einer Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe des UNO-Menschenrechtsrats wurden am 31. Oktober 2012 die UPR-Empfehlungen der Schweiz sowie die Stellungnahmen der Schweizer Delegation bekannt gemacht.

Die Schweiz hat total 140 Empfehlungen erhalten. 50 Empfehlungen konnten von der Schweizer Delegation sofort akzeptiert werden, 4 Empfehlungen wurden ebenfalls vor Ort abgelehnt, während für 86 Empfehlungen der Entscheid aufgeschoben wurde, weil dazu Konsultationen mit den Kantonen und weitere Abklärungen nötig sind.

Rund 80 Staaten am Dialog mit der Schweiz beteiligt

Am 29. Oktober 2012 präsentierte Bundesrat Burkhalter im Namen einer breit abgestützten Schweizer Delegation den Bericht der Schweiz an den Menschenrechtsrat und nahm Stellung zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen von 2008.

Im Anschluss an die Ausführungen von Aussenminister Didier Burkhalter gaben etwa 80 Staaten in kurzen Statements jeweils ihre lobenden Kommentare und ihre Empfehlungen zur Verbesserung der schweizerischen Menschenrechtslage ab. Wiederholt wurden folgende Punkte genannt: Ausstehende Ratifizierungen von Menschenrechtsabkommen, Fortführung der Bemühungen in der Rassismusbekämpfung, Prävention von Polizeigewalt, Verbesserung des gesetzlichen Schutzes gegen Diskriminierung, u.a. wegen sexueller Identität, Verstärkung des Kampfes gegen Menschenhandel, Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen sowie die Umwandlung des Schweiz. Kompetenzzentrums für Menschenrechte in eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution. Bundesrat Burkhalter erläuterte viele der vorgebrachten Themen aus der Sicht der Schweizer Regierung.

Gemeinsamer Pressetermin mit der NGO-Koalition

Im Anschluss an die Session zur Schweiz am 29. Okt. 2012 stellte sich die Schweizer Delegation mit Bundesrat Burkhalter den Medien. Ein Novum war, dass auch die schweizerische NGO-Koalition an diesem Pressetermin ein Statement abgeben konnte. Die Koalition von 47 schweizerischen Nichtregierungsorganisationen hat sich von Anfang an im UPR-Verfahren engagiert und sie wurde vom Bund bereits im Mai zu einem Konsultationstreffen eingeladen, woraufhin einige wichtige Punkte aus dem NGO-Bericht als Anhang in den offiziellen Schweizer Staatenbericht aufgenommen wurden. Diese offene Haltung der offiziellen Schweiz gegegenüber der NGO-Koalition wurde durch den gemeinsamen Medientermin vom 29. Oktober unterstrichen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die beiden Seiten in den inhaltlichen Fragen übereinstimmen.

Wie wurden die UPR-Empfehlungen von 2008 umgesetzt?

Ein wichtiges Thema der zweiten UPR-Runde waren die UPR-Empfehlungen von 2008. Im Januar 2012 hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR in einer Studie festgehalten, dass kaum eine der über 20 Empfehlungen von 2008 eine systematische Umsetzung durch Behörden und Politik erfahren hat.Die SKMR-Studie wurde an einer Tagung am 24. Januar 2012 diskutiert.

NGO-Bericht 2012

Die Schweizer NGO-Koalition hat in ihrem UPR-Bericht vom Frühling 2012 eine ganze Reihe von zentralen (akzeptierten oder abgelehnten) Empfehlungen von 2008 wiederaufgenommen, weil diesbezüglich kein Fortschritt erkennbar ist, zum Beispiel in folgenden Punkten: ausstehende Ratifizierungen von internationalen Menschenrechtsabkommen, ein fehlendes Antidiskriminierungsgesetz, eine fehlende Nationale Menschenrechtsinstitution, fehlende unabhängige Beschwerdemechanismen in Fällen von mutmasslicher Polizeigewalt, eine fehlende Einklagbarkeit der sozialen Menschenrechte oder diverse Empfehlungen im Bereich des Asylrechts.

Aktuelle Swissinfo-Recherchen bestätigen den Befund der NGO-Koalition, dass es innenpolitisch kaum Ansätze gab, die UPR-Empfehlungen von 2008 als ernsthaftes Programm aufzufassen, welches systematischer Bemühungen bedarf. Genau hier setzt eine wichtige Forderung im aktuellen UPR-Bericht der Schweizer NGO-Koalition von 2012 an. In der Empfehlung Nr. 1 wird die Schweiz aufgefordert, «institutionelle Voraussetzungen zu schaffen, welche geeignet sind, eine wirksame Koordination des Follow up von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorgane zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft zugewährleisten».