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Gerne machen wir Sie auf folgenden neuen Beitrag aufmerksam:
Selbständige, welche in der Armee, dem Zivildienst oder dem Rotkreuz Dienst leisten, haben für ihren Erwerbsausfall Anspruch auf eine Betriebszulage von 67 Franken am Tag. Selbständig erwerbenden Müttern steht neben der Grundentschädigung eine solche Hilfeleistung nicht zu. Das Bundesgericht verneint eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die Politik sieht jedoch Handlungsbedarf.
Datum: 10. August 2020
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das humanrights.ch-Redaktionsteam