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Das Bundesgericht hält fest, dass die Invalidenversicherung die Gebärdensprachübersetzungskosten für betriebsinterne Weiterbildungen übernehmen muss. Es setzt damit der restriktiven Praxis vieler IV-Stellen ein Ende. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung eines diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Erwerbsarbeit von gehörlosen Menschen.
Datum: 21. September 2020
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das humanrights.ch-Redaktionsteam